15.05.2024 - 6.16.2 Neue Fassung - Einplanung Sondergebiet gem. § 1...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Siehe Tagesordnungspunkt 6.16

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, beim für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium nach § 4 Absatz 4 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ abzufragen, ob der Festsetzung eines Sondergebietes für soziale, gesundheitliche und kulturelle Zwecke im Sinne des § 11 Absatz 1 Baunutzungsverordnung auf dem Grundstück Eichengrund 1 in Groß Glienicke zugestimmt wird.