21.05.2024 - 6.33.3 Berichterstattung der Sportvereine...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Siehe Tagesordnungspunkt 6.33.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird – auch in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) in städtischen Betrieben – beauftragt, sicherzustellen, dass Sportvereine, die durch Sportfördermittel der LHP oder durch Sponsoring städtischer Betriebe unterstützt werden, gegenüber der Landeshauptstadt eine Erklärung darüber abgeben, ob sie an politische Mandatsträger:innen, leitende Mitarbeiter:innen oder Mitarbeiter:innen kommunaler Unternehmen mit Prokura VIP-Karten oder andere geldwerte Leistungen einem Einzelwert von mindestens 50,- Euro je Karte oder Leistung vergibt.

Der vorgenannte Personenkreis ist verpflichtet, die Annahme solcher Leistungen unaufgefordert gegenüber dem Antikorruptionsbeauftragten der Landeshauptstadt anzuzeigen. Eine Übersicht der angezeigten angenommenen Zuwendungen ist der Stadtverordnetenversammlung jährlich vorzulegen.

 

dem Hauptausschuss eine jährliche Übersicht darüber vorlegen, an welche Personen sie VIP-Karten oder geldwerte Leistungen vergeben haben. Sie ist auf die Fälle zu beschränken, in denen eine kostenlose Zurverfügungstellung von VIP-Karten oder anderen Leistungen mit einem Gesamtwert von mindestens 50 Euro je Veranstaltung an politische Mandatsträger*innen oder an leitende Mitarbeitende der Stadtverwaltung oder der städtischen Betriebe erfolgte.

 

Selbiges Verfahren ist auf alle Träger der Kultur, die öffentliche Gelder von der LHP erhalten, anzuwenden.

 

Die Verpflichtung zur Berichterstattung durch die Vereine ist als Bedingung für die Ausgabe der Mittel in die entsprechenden Zuwendungsbescheide oder Vereinbarungen zu formulieren.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im September 2024 in einer Mitteilungsvorlage über den Sachstand der Umsetzung zu unterrichten.

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Anlagen zur Vorlage