17.07.2024 - 6.4 Verlängerung des Preisdeckels für das Schulmitt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Antrag wird namens der Fraktionen Die Linke, DIE aNDERE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI von der Stadtverordneten Lange eingebracht; sie tragen den Änderungsantrag des Oberbürgermeisters, DS-Nr. 24/SVV/0692-01 (siehe TOP 6.4.1), mit einer Änderung des 4. Punktes mit.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Viehrig beantragt namens der Fraktion CDU, im Änderungsantrag des Oberbürgermeisters, DS-Nr. 24/SVV/0692-01, die Punkte 1 und 2 zu streichen und um die Punkte 3 und 4 zu ersetzen.

 

Nach kontroverser Diskussion:

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Adler, Fraktion SPD, beantragt den Schluss der Debatte.

 

Nachdem alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich zum Beratungsgegenstand zu äußern:

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Änderungsantrag:

Der Oberbürgermeister schlägt im 4. Punkt des Änderungsantrages DS-Nr. 24/SVV/0692-01 die Streichung des Sozialindexes sowie die Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Sport sowie des Jugendhilfeausschusses wie folgt vor:

 

 

 

 

  1. Für die sich anschließenden Schuljahre ab 2025/2026 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluierung Eckpunkte für ein soziales, ziel- und wirkungsorientiertes sowie am Bedarf ausgerichtetes Modell Konzept zur Preisbegrenzung des Schulmittagessens zu entwickeln.  Hierbei kann bspw. der Sozialindex für Schulen im Land Brandenburg herangezogen werden.  Der Ausschuss für Bildung und Sport sowie der Jugendhilfeausschuss sind zu beteiligen. Dieser Beschluss soll im Sinne des Gesamtdeckungsprinzips nicht zu einer Erhöhung des in der Mittelfristigen Finanzplanung durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Defizits für die folgenden Haushaltsjahre führen.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion CDU bezüglich der Streichung der Punkte 3 und 4 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Anschließend wird der Antrag in der Fassung des Änderungsantrages des Oberbürgermeisters, DS-Nr. 24/SVV/0692-01, einschließlich o.g. Änderungen im Punkt 4 zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  1. Den zu zahlenden Portionspreis von 3,90 EUR für ein Mittagessen an allen öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen der Stadt Potsdam entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (23/SVV/0219) zunächst für das Schuljahr 2024/2025 fortzuschreiben.

 

  1. Die mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossenen und nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden zu diesem Zweck in das Haushaltsjahr 2025 übertragen.

 

  1. Ein Ergebnis der mit dem Beschluss (23/SVV/0219) beauftragten Prüfungen und Evaluierungen bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im November 2024 vorzulegen.  

 

  1. Für die sich anschließenden Schuljahre ab 2025/2026 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluierung Eckpunkte für ein soziales, ziel- und wirkungsorientiertes sowie am Bedarf ausgerichtetes Konzept zur Preisbegrenzung des Schulmittagessens zu entwickeln. Der Ausschuss für Bildung und Sport sowie der Jugendhilfeausschuss sind zu beteiligen. Dieser Beschluss soll im Sinne des Gesamtdeckungsprinzips nicht zu einer Erhöhung des in der Mittelfristigen Finanzplanung durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Defizits für die folgenden Haushaltsjahre führen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=2011336&selfaction=print