17.07.2024 - 6.4.1 Verlängerung des Preisdeckels für das Schulmitt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Siehe Tagesordnungspunkt 6.4

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  1. Den zu zahlenden Portionspreis von 3,90 EUR für ein Mittagessen an allen öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen der Stadt Potsdam entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (23/SVV/0219) zunächst für das Schuljahr 2024/2025 fortzuschreiben.

 

  1. Die mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossenen und nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden zu diesem Zweck in das Haushaltsjahr 2025 übertragen.

 

  1. Ein Ergebnis der mit dem Beschluss (23/SVV/0219) beauftragten Prüfungen und Evaluierungen bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im November 2024 vorzulegen.

 

  1. Für die sich anschließenden Schuljahre ab 2025/2026 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluierung ein soziales, ziel- und wirkungsorientiertes sowie am Bedarf ausgerichtetes Modell zur Preisbegrenzung des Schulmittagessens zu entwickeln. Hierbei kann bspw. der Sozialindex für Schulen im Land Brandenburg herangezogen werden. Dieser Beschluss soll im Sinne des Gesamtdeckungsprinzips nicht zu einer Erhöhung des in der Mittelfristigen Finanzplanung durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Defizits für die folgenden Haushaltsjahre führen.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=2011505&selfaction=print