25.09.2024 - 7.9 Umstellung des Bürgerservice

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Katastrophenschutz empfiehlt, dem Antrag

mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis November 2024 ein Konzept vorzulegen zur Umstellung der die Arbeit des Bürgerservice mit dem Ziel so umzustellen, dass die Bearbeitung aller Ausweis-, Melde-, Beglaubigungs- oder Beurkundungsangelegenheiten künftig ohne vorherige Anmeldung oder Terminvergabe erfolgt. Die Buchung von Terminen soll künftig nur noch als zusätzlicher Service angeboten werden.

 

Über die Umsetzung des Beschlusses ist ab November 2024 halbjährlich im Hauptausschuss zu informieren. Dabei soll auch dargestellt werden, wie viele Fälle welcher Kategorien jeweils mit oder ohne vorherige Terminvergabe abgearbeitet wurden und wie hoch der Personaleinsatz jeweils für die Fälle war, die mit oder ohne vorherige Terminvergabe bearbeitet wurden.

 

Der Ausschuss für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung hat den Antrag zur Kenntnis genommen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag in einer neuen Fassung zuzustimmen, die anschließend zur Abstimmung gestellt wird:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis November 2024 ein Konzept mit der Zielstellung vorzulegen, den Bürgerinnen und Bürgern für Ausweis-, Melde- oder Beglaubigungsangelegenheiten einen Termin im Bürgerservicecenter im Rahmen der gesetzlichen Fristen und ohne lange Wartezeiten am Bürgerservice zu ermöglichen. Das Konzept beinhaltet einen Überblick über geplante/umgesetzte Maßnahmen zwischen 2024 und 2025 ff., einschließlich relevanter Kennzahlen, und zudem die Prüfung, inwieweit ein vollständiges/teilweises terminfreies System (komplett oder für bestimmte Anliegen) möglich ist. Über den Umsetzungsstand ist regelmäßig im Ausschuss Ordnung, Sicherheit und Katastrophenschutz zu berichten, beginnend im 1. Quartal 2025.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage