17.09.2024 - 5.2 Transparenz bei der Sportförderung sicherstelle...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Tefs, kommissarischer Bereichsleiter Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Potsdam, berichtet, dass der Sportförderbericht nach Eingang der den Bericht betreffenden Daten erarbeitet werde. In der Regel würden diese jedoch nicht bis zum Ende des 1. Quartals des jeweiligen Folgejahres vorliegen. Die Berichterstattung sei insgesamt aus verschiedenen Gründen angewachsen (unter anderem würden mehr Maßnahmen seitens der Verwaltung gefördert) und erfordere intensivere Aufarbeitungszeit. Die geforderte Frist könne so nicht eingehalten werden.

 

Herr Gessner, kommissarischer Fachbereichsleiter Bildung und Sport der Landeshauptstadt Potsdam, ergänzt, dass viele sportrelevante Dienstleistungen bzw. Bewirtschaftungsaufgaben städtischen Eigenbetrieben zur Erledigung übergeben worden seien. Man sei auch hier abhängig von den jeweiligen Jahresabschlüssen der Unternehmen. Im ersten Quartal könne man demnach nur anhand von Planzahlen berichten, dies würde jedoch keine gute qualifizierte Auskunft ermöglichen und sei sicher nicht im Sinne der Antragstellenden. Er berichtet, dass ohnehin vorgesehen sei eine AG zu bilden, die zunächst verwaltungsintern und in einem zweiten Schritt unter Einbeziehung des Ausschusses Vorschläge zur Aktualisierung des Sportförderrechts erarbeiten soll. Er stellt in Aussicht, dass der Auftakt noch in diesem Jahr erfolgen soll. Darüber hinaus:

 

  • Transparenz im Sportförderbericht ist gegeben
  • Im Bericht sind alle wesentlichen Fördermaßnahmen enthalten, finanzielle als auch unbare Leistungen
  • Gewerbliche Anbieter erhalten keine Förderung, in jedem Einzelfall wird die Gemeinnützigkeit der Antragsteller geprüft
  • Kontrollen erfolgen in jedem Einzelfall durch Verwendungsnachweis und ggf. stichpunktartige Kontrollen
  • Sponsoring von Unternehmen und Sportförderung sind scharf abgegrenzt, alle Antragstellen auf Sportförderung müssen mit dem Antrag die Mittel von Dritten angeben, dies sind ohnehin nur wenige z.B. Schlösserlauf; eine Doppelförderung kann somit ausgeschlossen werden

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre daher der Antrag bzw. ein Beschluss dazu entbehrlich.

 

In der anschließenden Diskussion werden einige Detailfragen geklärt. Frau Grimm stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Antrages bis zur nächsten Sitzung. Es gibt keine Für- oder Gegenrede zum Geschäftsordnungsantrag und Frau Schkölziger stellt diesen zur Abstimmung. Er wird mit einer Ja-Stimme und sieben Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Frau Schkölziger stellt die Drucksache zur Abstimmung.

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Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert sicherzustellen, dass die jährlichen Sportförderberichte ab sofort fristgemäß erstellt und vorgelegt werden.

 

Für die einzelnen Fördermaßnahmen sind insbesondere auch folgende Punkte darzustellen:

 

  • Tabellarische Auflistung aller Anträge mit Angabe des Antragstellers
  • Prüfergebnis mit Stellungnahme, inwieweit es sich „nicht [um] gewerblich betriebenen Sport“ handelt
  • Stellungnahme der Verwaltung, inwieweit die "Richtlinien" zur Satzung bei der Berechnung der Förderhöhe angewendet wurden
  • Informationen, zu welchem Anteil die Förderung für Baumaßnahmen und sonstige Investitionen genutzt und wie die die sachbestimmte Nutzung sichergestellt werden soll

Zudem wird der Oberbürgermeister aufgefordert, bis zum 3. Quartal 2024 darzustellen, ob bzw. wie eine Abgrenzung bzw. Abstimmung zwischen der städtischen Sportförderung aus Haushaltsmitteln einerseits und Sport-Sponsoring durch städtische Betriebe andererseits erfolgt. Hierbei ist zu beantworten: Welche Richtlinien und Kriterien gelten in den Betrieben mit städtischer Beteiligung für Sportsponsoring, wie werden diese bei Entscheidungen für Zuwendungen angewendet und (wie) werden dabei die Sportförderungen der Stadt berücksichtigt (und umgekehrt)?

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage