18.09.2024 - 6.1 Transparenz bei der Sportförderung sicherstelle...

Beschluss:
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Vertagt auf den 02.10.2024.

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Beschlussempfehlung:


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert sicherzustellen, dass die jährlichen Sportförderberichte ab sofort fristgemäß erstellt und vorgelegt werden.

 

Für die einzelnen Fördermaßnahmen sind insbesondere auch folgende Punkte darzustellen:

 

  • Tabellarische Auflistung aller Anträge mit Angabe des Antragstellers
  • Prüfergebnis mit Stellungnahme, inwieweit es sich „nicht [um] gewerblich betriebenen Sport“ handelt
  • Stellungnahme der Verwaltung, inwieweit die "Richtlinien" zur Satzung bei der Berechnung der Förderhöhe angewendet wurden
  • Informationen, zu welchem Anteil die Förderung für Baumaßnahmen und sonstige Investitionen genutzt und wie die die sachbestimmte Nutzung sichergestellt werden soll

Zudem wird der Oberbürgermeister aufgefordert, bis zum 3. Quartal 2024 darzustellen, ob bzw. wie eine Abgrenzung bzw. Abstimmung zwischen der städtischen Sportförderung aus Haushaltsmitteln einerseits und Sport-Sponsoring durch städtische Betriebe andererseits erfolgt. Hierbei ist zu beantworten: Welche Richtlinien und Kriterien gelten in den Betrieben mit städtischer Beteiligung für Sportsponsoring, wie werden diese bei Entscheidungen für Zuwendungen angewendet und (wie) werden dabei die Sportförderungen der Stadt berücksichtigt (und umgekehrt)?

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

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Anlagen zur Vorlage