10.10.2024 - 9.2 Leitentscheidung zur Entwicklung des VU-Gebiets...

Beschluss:
vertagt
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Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau Böttge Herrn Aßmann, Planer Stadtraum Süd- West, welcher anschließend anhand einer Präsentation (dem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt) den Inhalt der Vorlage mit der DS-Nr.: 24/SVV/0887.

 

Darüber hinaus liegt zu dieser Vorlage ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke mit der DS-Nr.: 24/SVV/0887-01 vor.

 

Im Anschluss entsteht ein reger Austausch u.a. zu den gewerblichen Flächen. Die Ortsbeiratsmitglieder sprechen sich deutlich für eine Entwicklung aus, allerdings besteht die Furcht vor dem Vorzug der gewerblichen Flächen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung

Das Ortsbeiratsmitglied Herr Dr. Hobohm beantragt Schluss der Debatte.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 5 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei einer Stimmenenthaltung.

 

Nach einer kontroversen Diskussion
Abstimmung:

Der Änderungsantrag mit der DS-Nr.: 24/SVV/0887-01 wird

 

mit 5 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei einer Ja-Stimme.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder einigen sich, für die nächste Ortsbeiratssitzung einen Änderungsantrag zur DS-Nr.: 24/SVV/0887 zu formulieren.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Ortsvorsteherin beantragt diese Drucksache zurückzustellen und in der Sitzung am 21.11.2024 erneut zu beraten.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 5 Ja-Stimmen angenommen,

bei einer Ja-Stimmenenthaltung.

 

Frau Waberski weißt abschließend daraufhin, dass somit eine Beratung der Vorlage mit der DS-Nr.: 24/SVV/0888 in der nächsten Sitzung von Vorteil wäre.

 

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Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Für das VU-Gebiet Golm Nord wird weiterhin eine integrierte Gesamtentwicklung gemäß Rahmenplan Golm 2040 angestrebt (s. Anlagen 3 und 4). Die Verwaltung soll die Unterlagen für das dafür notwendige Zustimmungsverfahren in Abstimmung mit dem MLUK überarbeiten und die nötigen Verfahrensschritte umsetzen.
  2. Vorgezogen sollen auf den Flurstücken 158/7, 158/6 und 158/5 der Flur 1 der Gemarkung Golm gewerbliche Flächen des Rahmenplans Golm 2040 planungsrechtlich gesichert werden.
  3. Sollte das MLUK seine Zustimmung zu einer wohnbaulichen Entwicklung im VU-Gebiet Golm Nord final versagen, wird eine Entwicklungsstrategie erarbeitet, die den Umfang der aus der gewerblichen Entwicklung im Plangebiet nach Beschlusspunkt 2 resultierenden Wohnbedarfe ermittelt und Lösungen zu deren Deckung darstellt.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen