08.10.2024 - 8.4 Leerstand im städtischen Wohnungsbestand

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Laabs bringt den Antrag namens der Fraktion DIE aNDERE ein und begründet diesen.

Als Beispiel benennt sie hierfür die „Nutheschlange“.

 

Herr Jekel trägt die Stellungnahme der Verwaltung vor und begründet diese. Er macht dabei deutlich, dass die Pro Potsdam nicht daran interessiert ist, vermietbaren Wohnraum leer stehen zu lassen.

 

Es erfolgt eine Verständigung zur vorliegenden Drucksache.

 

Frau Laabs stellt die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

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Beschlussempfehlung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird – auch in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter in der städtischen Wohnungsgesellschaft Pro Potsdam – beauftragt, dafür zu sorgen, dass künftig städtische Wohnungen nicht länger als drei Monate leerstehen.

In begründeten Einzelfällen kann der Oberbürgermeister nach Zustimmung des Hauptausschusses eine längere Leerstandsdauer genehmigen.

Wohnungen in Gebäuden, die abgerissen oder umfassend saniert werden sollen, sind bis dahin mit befristeten Mietverträgen zu vermieten.

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2025 über die eingeleiteten Maßnahmen und den erreichten Sachstand zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

1

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=2013409&selfaction=print