08.10.2024 - 4.1 Lärmaktionsplan 2024

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Roggenbuck informiert über den Inhalt der Vorlage. Es besteht kein Diskussionsbedarf. Herr Roggenbuck schlägt vor, die DS 24/SVV/0865 zur Kenntnis zu nehmen, dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

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Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Den Lärmaktionsplan 2024 für den Ballungsraum Potsdam: Fortschreibung Stufe 4

mit dem Stand 17. Juli 2024 inkl. Anlagen 1 - 13
    

  1. Im Rahmen der Abwägung (nach § 47d BImSchG) wird über die vorgebrachten Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entschieden (gemäß Anlage 12 und 13 des Lärmaktionsplanes).

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktions-planes durch konkrete Planungen in Abhängigkeit der finanziellen und planerischen Voraussetzungen zu untersetzen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=2013421&selfaction=print