08.10.2024 - 5.1 Maßnahmen der LHP zur Umsetzung des sog. „Herre...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Stephan Meinel spricht im Namen der Elternvertretung der städtischen Musikschule Potsdam „Johann Sebastian Bach“. Die Elternvertretung sei besorgt, da das Urteil eine Erhöhung von 56 % der Gebühren bedeute. Man empfehle eine stufenweise Erhöhung, sonst müsse man gegebenenfalls mit Schülerabgängen rechnen, was ebenfalls eine große Sorge sei. Weiterhin bittet man um ständiges Rederecht im Ausschuss.

 

Frau Meier berichtet zur Drucksache und stellt in Aussicht, dass man den Sachverhalt prüfen und weiterleiten werde. Herr Dr. Xhyra, Direktor der Volkshochschule der Landeshauptstadt Potsdam, ergänzt, dass keine Prüfung bis Mitte Oktober erfolge. Eine Neuentscheidung müsse abgewartet werden.

 

Es werden die Änderungsanträge entsprechend Tagesordnungspunkt 5.1.1 und 5.1.2 eingebracht. Frau Bartelt bringt ebenfalls im Namen ihrer Fraktion einen Änderungsantrag ein und bittet darum den Satz „Auswahl und Vergabekriterien werden in einer Verfahrensregelung geregelt“ als 2. Satz im Änderungsantrag der SPD unter Punkt 3 zu ergänzen.

 

Frau Schkölziger sagt seitens der Fraktion SPD zu, dass man die Änderungen von Die Linke übernehme.

 

Sie stellt die Änderungen der Fraktion Bündnis 90/DIE Grünen - Volt - Die PARTEI zur Abstimmung. Diese werden mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Anschließend stellt sie den Tagesordnungspunkt 5.1.1 zur Abstimmung und dieser wird einstimmig angenommen und ungeändert beschlossen. Die Änderungen zum Tagesordnungspunkt 5.1.2 werden einstimmig angenommen und geändert beschlossen.

 

Frau Schkölziger stellt so geänderte Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossene Stellenrahmen wird ab 01.10.2024 vorsorglich um 25,19 VZE (Musikschule:16,65 VZE; VHS: 8,65 VZE) erweitert. Die Stellen werden zentral veranschlagt und zunächst gesperrt. Eine Freigabe und Inanspruchnahme der Stellen(-anteile) ist erst nach Einzelfallprüfung und nur in der jeweils erforderlichen Höhe möglich.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob der Zuschuss des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) auf Basis des Gesetzes zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg erhöht werden kann.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gebührensatzung der Musikschule und die Entgeltordnung der Volkshochschule zum Zwecke einer Kompensation etwaiger Mehrkosten entsprechend anzupassen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen Familien- und Sozialermäßigungen, die allen den Besuch der Musikschule und Volkshochschule ermöglichen, erhalten und zusätzlich zu den bereits bestehenden eingeführt werden.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in welchen Strukturen der Betrieb beider Einrichtungen flexibel und wirtschaftlich optimal und sozial verantwortungsvoll erfolgen kann. Über die Prüfergebnisse und die geplanten Maßnahmen ist in 2025 und 2026 halbjährlich im Hauptausschuss Bericht zu erstatten. Dabei ist eine teilweise oder vollständige Privatisierung auszuschließen.

 

  1. Im Rahmen der Haushalts- und Stellenplanungen sind die jeweiligen Maßnahmen zur Umsetzung des „Herrenberg-Urteils“ für die Stadtverordneten erkennbar auszuweisen.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage