08.10.2024 - 6.4 Landeshauptstadt setzt Kolonnenweg am Westufer ...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Malik eröffnet den Tagesordnungspunkt und verweist auf die Beratung der Ortsbeiratssitzung vom 28.05.2024 zum gleichen Thema. Der damalige Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Ergänzend würden aktuelle Informationen der Uferwegsbeauftragten Frau Hartleb vorliegen, welche erklären, dass die damalige öffentliche Widmung durch das Amt Fahrland nicht rechtmäßig erfolgt sei. Aus diesem Grund fehlt nun die Voraussetzung für eine jetzige öffentliche Widmung.

 

Anschließend beraten die Ortsbeiratsmitglieder über alternative Möglichkeiten den Kolonnenweg öffentlich zugänglich zu machen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam stellt fest, dass der Kolonnenweg am West- und Südufer des Groß Glienicker Sees durch Beschluss der damaligen Gemeindevertretung und Listung im Verzeichnis der gewidmeten Wege des Amtes Fahrland von 15.12.2000 gewidmet ist.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Widmung des Kolonnenweges am West- und Südufer des Groß Glienicker Seeufers mit geeigneten Mitteln durchzusetzen. 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=2013725&selfaction=print