15.10.2024 - 5.1 Nichtraucherschutz an Haltestellen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Weber trägt die Stellungnahme der Verwaltung vor.

 

Herr Dr. Scharfenberg bringt den vorliegenden Antrag ein und begründet diesen. Dabei verweist er auf die Notwendigkeit des Nichtraucherschutzes. Er betont, dass die Stellungnahme der Verwaltung aus seiner Sicht das völlig falsche Signal sendet. Auch kann er die Argumentation nicht nachvollziehen, dass die aufgestellten Schilder an den Modellhaltestellen missachtet wurden. Es sollte versucht werden, mit dem Land eine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen wird.

Herr Dr. Scharfenberg macht deutlich, dass der Nichtraucherbereich deutlich ausgewiesen werden muss.

 

Es erfolgt eine Verständigung zum Umgang mit dem vorliegenden Antrag. Herr Weber beantwortet Nachfragen von Seiten der Ausschussmitglieder.

Er weist darauf hin, dass an dieser Stelle kein Hausrecht durchgesetzt werden kann, da es sich um öffentliches Straßenland handelt.

 

Herr Pfrogner spricht sich für den Antrag aus.

 

Herr Adler fragt nach der Möglichkeit der Regelung des Rauchverbos an Haltestellen über die Stadtordnung, um eine Grundlage für die Kontrolle und Ahnung zu haben.

 

Herr Weber nimmt dies zur Prüfung mit.

 

Herr Dr. Lauber erklärt, dass es rechtlich nicht möglich ist, das Rauchen an Haltestellen zu verbieten.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Weber, dass ihm keine anderen Städte bekannt sind, die eine derartige Regelung haben.

Zu den finanziellen Auswirkungen bei der Ausweitung auf weitere Haltestellen sowie auch die Kosten, die bei der Überwachung durch das Ordnungsamt entstehen, kann Herr Weber keine Aussage treffen, da diese bisher nicht ermittelt wurden.

 

 

Herr Adams schlägt vor, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Dies von Herrn Dr. Scharfenberg abgelehnt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Adams die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

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Beschlussempfehlung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die mit dem Modellversuch für Nichtraucherhaltestellen getroffenen Vorkehrungen beizubehalten und auf weitere Haltestellen auszuweiten.

Das schließt eine Kennzeichnung der Fahrgastunterstände als Nichtraucherbereich ein.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Rahmen des VBB und des Städte-und Gemeindebundes für entsprechende rechtliche Regelungen des Landes und des Bundes zu werben.

Der Hauptausschuss ist im Januar 2025 über den Stand zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

0

 

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