16.10.2024 - 5.6 Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zw...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussempfehlung:


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt der Stadtverordnetenversammlung spätestens im ersten Quartal 2025 eine neue Fassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zum Beschluss vorzulegen.

Diese soll folgende Neuerungen enthalten:

  1. in §4 Steuersatz
  1. Für Zweitwohnungen mit einer Wohnungsgröße unter 40m² gilt ein Steuersatz von 20 v.H. der Bemessungsgrundlage.
  2. Für Zweitwohnungen mit einer Wohnungsgröße zwischen 40m² und 60m² gilt ein Steuersatz von 30 v.H. der Bemessungsgrundlage.
  3. Für Zweitwohnungen mit einer Wohnungsgröße über 60m² gilt ein Steuersatz von 50 v.H. der Bemessungsgrundlage.
  4. Für Zweitwohnungen die über die Hälfte des Jahres ungenutzt ist, gilt unabhängig ihrer Größe ein Steuersatz von 50 v.H. der Bemessungsgrundlage.
  1. in §10 Strafvorschriften, Ordnungswidrigkeiten

 

  1. Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße ab 10000€ geahndet.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist ein Kalenderjahr nach Inkrafttreten der so neu beschlossenen Satzung über die finanziellen Auswirkungen der Neuerung Bericht zu erstatten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

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Anlagen

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