16.10.2024 - 5.2 Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung und Aussc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Tagesordnungspunkte 5.2, 5.3, 5.3.1 und 5.4 werden gemeinsam behandelt.

 

Herr Frerichs informiert anhand der beigefügten Präsentation und beantwortet im Anschluss die Fragen der Anwesenden.

 

Frau Duksch spricht den vorliegenden Änderungsantrag mit der DS 24/SVV/0911-01 aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Entwicklung des ländlichen Raumes an.

 

Frau Reimer bringt den Änderungsantrag der Fraktion DS 24/SVV/0911-02 ein.

 

In der Diskussion werden u. a. Fragen zu den Punkten „Sondernutzungsgebühren“, „Konzessionsabgabe“ gestellt und beantwortet.

 

Frau Erbeldinger stellt die vorliegenden Änderungsanträge zur Abstimmung:

 

Änderungsantrag von Herrn Reimann – Streichung Punkt 7

 

Zustimmung : 4

Ablehnung:  4

Stimmenthaltung: 2

 

Damit wurde der Änderungsantrag abgelehnt.

 

Änderungsantrag DS 24/SVV/0911-01:

 

Zustimmung : 10

Ablehnung:  0

Stimmenthaltung: 0

 

Änderungsantrag DS 24/SVV/0911-02:

 

Zustimmung : 7

Ablehnung:  0

Stimmenthaltung: 3

 

Änderungsantrag DS 24/SVV/0911-03:

 

Zustimmung : 10

Ablehnung:  0

Stimmenthaltung: 0

 

Frau Erbeldinger stellt die geänderte Drucksache 24/SVV/0911 zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den bisherigen zentralen Weihnachtsmarkt in der Potsdamer Innenstadt neu auszurichten.

 

  1. Ziel der Neuausrichtung ist eine Steigerung der Attraktivität und Erlebnisqualität des Weihnachts­marktes. Inhaltliche Grundlage dafür bilden die Ergebnisse, Wünsche und Kritikpunkte aus dem Beteiligungsprozess von Bürger:innen und Gewerbetreibenden (Anlage 1: Ergebnisbericht).

 

  1. Der zukünftige zentrale Potsdamer Weihnachtsmarkt soll auf dem Bassinplatz stattfinden (Anlage 2: Gebietskulisse). Der zukünftige zentrale Potsdamer Weihnachtsmarkt soll auf dem Bassinplatz, und mit lockerer Anordnung von Buden in der Brandenburger Straße und ggf. den Nebenstraßen und dem Luisenplatz stattfinden. Die genauen Standorte sind im Einvernehmen mit den dort ansässigen Gewerbetreibenden abzustimmen. Schaufenster, Eingänge und Lieferwege sind freizuhalten.

 

  1. Für die Betreibung des Weihnachtsmarktes 2025 ff. soll eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Ausschreibungsgegenstand ist eine Konzession mit einer Laufzeit von drei Jahren und eine Verlängerungsoption um maximal zwei weitere Jahre (Anlage 3: Vertragsentwurf | Konkretisierung erst nach Grundsatzbeschluss und Standortentscheidung möglich).

 

Die Vergabeentscheidung wird durch ein Vergabegremium getroffen, dem je eine Vertreterin der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und eine gleiche Anzahl von Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung, unter ihnen die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, angehören.

 

Der Ausschreibungstext ist dem Hauptausschuss rechtzeitig vor der Veröffentlichung zur Beratung vorzulegen. Die optionale Verlängerung um zwei Jahre erfordert einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

 

  1. Alle zielgruppenspezifischen und fachlichen Anforderungen an den neuen Weihnachtsmarkt werden in der Leistungsbeschreibung (Anlage 4) definiert. Sie bildet die inhaltliche Grundlage für die Angebote und Konzepte der potenziellen Betreiber. Verpflichtende Leistungsanforderungen aus dem Beteiligungsprozess sind Barrierefreiheit sowie Eintrittsfreiheit.

 

  1. Grundlage für die Auswahl geeigneter Anbieter bildet die Bewertungsmatrix (Anlage 5). Diese definiert die Kriterien zur Beurteilung der Veranstaltungskonzepte, der fachgerechten Veranstaltungsorganisation sowie zur Finanzierung.

 

  1. Die Brandenburger Straße und die angrenzenden Einkaufsnebenstraßen sollen in ihrer Funktion als Einkaufs- und Flaniermeile gestärkt werden. Hierfür ist mit den Händlerver­einigungen und innerstädtischen Gewerbetreibenden ein korrespondierendes Konzept hinsichtlich Beleuchtung, Dekoration, Beteiligungsmöglichkeiten, Sonntagsöffnungszeiten u.a. zu erarbeiten.

 

Eine Unterrichtung der SVV zum Sachstand ist bis zum Juni 2025 vorzulegen.

 

  1. Mit der Projektsteuerung für die künftigen Weihnachtsmärkte soll die städtische Tochtergesell­schaft PMSG mbH beauftragt werden. Hierfür sind Leistungsumfang und Voraussetzungen zu ermitteln. Eine Unterrichtung der SVV zum Sachstand ist bis zum Juni 2025 vorzulegen.

 

  1. Die relevanten Wirtschaftsdaten des Weihnachtsmarkts, wie Einnahmen und Ausgaben, sind transparent darzustellen und der Stadtverordnetenversammlung schriftlich vorzulegen.

 

  1. Es ist sicherzustellen, dass nicht-kommerzielle Angebote wie Ruhe- und Verweilzonen ohne Konsumpflicht vorhanden sind
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

10

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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