16.10.2024 - 5.7 Hebesätze so festlegen, dass für Wohnungen, Rei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Zusätze:
- Fraktion BVB/Freie Wähler
- Datum:
- Mi., 16.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung stattgefunden)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BVB / Freie Wähler
- Beschluss:
- vertagt
Beschlussempfehlung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
- den Hebesatz für die Grundsteuer A so festzulegen, dass die Grundsteuer aus dieser Quelle im Jahr 2025 für die Landeshauptstadt Potsdam in etwa gleicher Höhe wie 2023 und 2024 anfällt
- den Hebesatz für die Grundsteuer B so festzulegen, dass die Grundsteuer aus dieser Quelle im Jahr 2025 für die Landeshauptstadt Potsdam in etwa gleicher Höhe wie 2023 und 2024 anfällt