06.11.2024 - 5.1 Richtlinie zur Ausgestaltung der Kindertagespfl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Richtlinie zur Ausgestaltung der Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Potsdam (RL Kindertagespflege) inklusive Anlagen 1a und 1b tritt zum 01.08.2024 in Kraft. Die Richtlinie vom 01.01.2023 tritt mit Inkrafttreten der o. g. Richtlinie außer Kraft.

 

  1. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt, die Höhe der erstattungsfähigen Aufwendungen regelmäßig unter Beachtung der bundes- und landesweiten Entwicklungen zu überprüfen. Insbesondere sind in einzelnen Kostenbereichen, für die Bestimmung von Pauschalen, die Aufgaben/Leistungen unter dem Gesichtspunkt von Qualitätsstandards und Bedarfsgerechtigkeit weiterzuentwickeln.  

 

  1. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt, modellhaft weiterführend mit den freien Trägern zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertagespflege zu kooperieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.