06.11.2024 - 5.4 Bebauungsplan Nr. 70 “Gewerbegebiet am Beetzweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1.                                                                                        Der Bebauungsplan Nr. 70 “Gewerbegebiet am Beetzweg“ ist im Teilbereich Blockheizkraftwerk nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 3 und 4).
  2.                                                                                        Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse der Landeshauptstadt Potsdam liegt.
  3. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 70 “Gewerbegebiet am Beetzweg“, 1. Änderung Teilbereich Blockheizkraftwerk mit der Prioritätenfestlegung 2025 bestimmt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage