06.11.2024 - 6.8 Leerstand im städtischen Wohnungsbestand

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird – auch in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter in der städtischen Wohnungsgesellschaft Pro Potsdam – beauftragt, dafür zu sorgen, dass künftig städtische Wohnungen nicht länger als drei Monate leerstehen.

 

In begründeten Einzelfällen kann der Oberbürgermeister nach Zustimmung des Hauptausschusses eine längere Leerstandsdauer genehmigen.

 

Wohnungen in Gebäuden, die abgerissen oder umfassend saniert werden sollen, sind bis dahin mit befristeten Mietverträgen zu vermieten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2025 über die eingeleiteten Maßnahmen und den erreichten Sachstand zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=2014288&selfaction=print