06.11.2024 - 6.17 Aufenthaltsorte für Jugendliche

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Standorte in kommunaler Hand als Aufenthaltsorte für Jugendliche mit Innen- und Außenräume dauerhaft oder temporär genutzt werden können.

 

Um eine zielgruppenorientierte Nutzung zu gewährleisten, sind Akteure wie bspw. der Kreisschülerrat, die Koordinatorin für Kinder- und Jugendinteressen, das Kinder- und Jugendbüro, der Stadtjugendring Potsdam e.V. einzubeziehen.

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Bildung und Sport sind bis Ende des Jahres 2024 über die Ausgestaltung des Prozesses zu informieren.

 

Im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Bildung und Sport ist im 2. Quartal 2025 über erste Ergebnisse zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage