06.11.2024 - 7.9 Fraktionsfinanzierung 2024-2029

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Zur Sicherung des sächlichen und personellen Aufwandes der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Potsdam werden folgende Regelungen getroffen:

 

1. Die für die Fraktionsfinanzierung zur Verfügung stehenden Mittel werden in den Haushalt, Konto 5492000, eingestellt. Die Fraktionsmittel werden den Fraktionen zur Selbstbewirt­schaftung überlassen.

 

a) Von dem festgesetzten Gesamtbetrag wird ein Anteil von 30 % als fixer Sockelbetrag zu gleichen Teilen auf alle Fraktionen, die sich am 01.07.2024 gebildet hatten, aufgeteilt.

 

Daraus ergibt sich für die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen – Volt – Die Partei, AfD, DIE aNDERE, Die Linke, BfVG, BVB/Freie Wähler und Freie Demokraten jeweils ein monatlicher Sockelbetrag in Höhe von 1484,14 Euro.

 

Dieser Betrag wird als Festbetrag für die gesamte Wahlperiode zugrunde gelegt. Punkt 8 dieses Beschlusses bleibt unberührt.

 

Bilden sich nach dem 01.07.2024 zusätzliche Fraktionen, erhalten diese den sich aus diesen Festlegungen ergebenden Sockelbetrag in gleicher Höhe. Die Mittel sind zusätzlich im Haushalt bereitzustellen. Lösen sich Fraktionen nach dem 01.07.2024 auf, wird der entfallende Sockelbetrag dem allgemeinen Haushalt der LHP zugeführt.

 

b) Der verbleibende Anteil in Höhe von 70 % der zur Verfügung stehenden Mittel wird als Pro-Kopf-Betrag derart auf die Fraktionen aufgeteilt, dass dieser mit der Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion multipliziert und durch die Anzahl aller Mitglieder von Fraktionen dividiert wird.

 

Der an eine Fraktion monatlich zu zahlende Pro-Kopf-Betrag für jedes Fraktionsmitglied beträgt demnach 556,55 Euro.

 

Aus der Summe des Sockelbetrags und des Pro-Kopf-Betrages ergibt sich die Zuwendung an eine Fraktion. Sollte sich die Fraktionsstärke und/oder die Anzahl der Fraktionsmitglieder verändern, verändert sich die Höhe und Verteilung des Pro-Kopf-Betrages an die Fraktionen

entsprechend.

 

2. Die Zuwendungen werden monatlich anteilig bis spätestens zum 5. des Monats auf die Fraktionskonten überwiesen. Bei Vorlage eines genehmigten Haushalts ist eine quartalsweise Überweisung möglich. Die Fraktionskasse ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu führen. Alle Mittel sind wirtschaftlich zu verwenden. Die Fraktionen haben insbesondere über sämtliche Einnahmen und Ausgaben Bücher zu führen sowie eine Inventarliste.

 

3. Die Fraktionen erhalten zweckgebunden für die Erfüllung ihrer organschaftlichen Aufgaben und die dafür erforderliche Geschäftsführung kommunale Haushaltsmittel Fraktionen leisten in erster Linie in der Informations-, Vorbereitungs- und Abstimmungsphase einen wichtigen Beitrag zu einer effizienten Aufgabenerledigung in der Stadtverordnetenversammlung. Die Fraktionszuwendungen dienen daher der Finanzierung der Arbeits-koordination und -erledigung, der Mitwirkung bei der Willensbildung und Entscheidungs­findung der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen. Entscheidend ist ein eindeutiger Bezug zur Arbeit der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung. Ausgaben, die nicht der Verwirklichung dieser Aufgaben dienen, sind unzulässig.

 

Fraktionen, die Mittel der Landeshauptstadt Potsdam erhalten, haben diese so zu verwenden, dass damit eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sichergestellt wird.

 

Dazu zählen mindestens:

 

- Einstellung von Drucksachen in das Ratsinformationssystem (RIS)

- Sicherstellung der Erreichbarkeit der Fraktion im Stadthaus

- Koordinierung von Terminen für die Stadtverordneten und die von der Fraktion

   benannten Vertreter*innen in Ausschüssen und Arbeitsgremien

- regelmäßige Leerung des Fraktionspostfaches

- Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der städtischen Mittel

 

Die Fraktionen dürfen eine Rücklage bilden, die die Gesamthöhe der drei letzten monatlichen Zuweisungsbeträge an die jeweilige Fraktion aus dem Vorjahr nicht überschreitet. Sie informieren das Büro des Oberbürgermeisters unaufgefordert bis 31.01. jeden Jahres über den der Stadtverwaltung zu erstattenden Betrag des Vorjahres. Dieser wird mit der nächsten monatlichen Zahlung verrechnet.

 

4. Den Fraktionen werden seitens der Verwaltung Räumlichkeiten nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten und unter Berücksichtigung der Fraktionsstärke für die Geschäftsstelle der Fraktion zur Verfügung gestellt. Diese dürfen nur für Zwecke der Fraktion genutzt werden. Für Fraktionssitzungen und andere Beratungen der Fraktionen in Vorbereitung von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse stehen Beratungsräume in der Stadtverwaltung zur Verfügung.

 

Einzelstadtverordnete haben keinen Anspruch auf Bereitstellung von Büroräumen. Der Zugang zum Ratsinformationssystem (RIS) wird gewährleistet.

 

Bei erheblicher Änderung der Fraktionsstärke ist unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der Nutzungsdauer und Nutzungsart einem Umzug innerhalb der vorhandenen Räumlichkeiten zuzustimmen. Ist zwischen den betroffenen Fraktionen kein Einvernehmen herzustellen, entscheiden der Oberbürgermeister und der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam.

 

 

5. Die in den Fraktionen vorhandene netzgebundene Computertechnik wird durch den IT - Bereich angeschafft, gewartet und betreut. Neuanschaffungen oder der Austausch von Geräten erfolgt nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in der Reihenfolge der Bedarfsanmeldung. Fraktionen können aus eigenen Mitteln entsprechende Technik ausschließlich über den IT-Bereich beschaffen lassen. Veränderungen an der DV-Anlage dürfen nur seitens der Stadtverwaltung bzw. einer von ihr beauftragten Firma vorgenommen werden. Die Installation weiterer Programme bedarf der Zustimmung des IT-Bereichs. Alle diesbezüglichen Angelegenheiten sind über das Büro der StVV zu regeln.

 

6. Mobiliar zur Ausstattung der Geschäftsstelle der Fraktion wird über die Stadtverwaltung nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in der Reihenfolge der Bedarfsanmeldung beschafft. Ansonsten gilt Punkt 10.

 

7. Gegenstände, die aus Barmitteln beschafft werden, sind in ein Bestandsverzeichnis einzutragen. Sie bleiben Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam bis zum Ende der Abschreibungszeit.

 

8. Arbeitsverträge mit Mitarbeitenden der Fraktionen sind so zu gestalten, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Wahlperiode endet.

 

Um den Fraktionen eine Vergütung nach TVöD VKA zu ermöglichen, ist der Betrag der Fraktionsfinanzierung nach neuen Tarifabschlüssen anzupassen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in diesem Fall unaufgefordert der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zur Erhöhung des Gesamtvolumens der Fraktionsmittel zur Abstimmung vorzulegen.

 

9. Die Finanzierung geselliger Veranstaltungen (einschließlich gastronomischer Dienst­leistungen zu diesen Anlässen) ist unzulässig. Keine geselligen Veranstaltungen sind Zusammenkünfte der Fraktionsmitglieder, die den organschaftlichen Aufgaben der Fraktion dienen (Fraktionssitzungen und Klausurtagungen sowie Fraktionsveranstaltungen, die Aufgaben der Gebietskörperschaft thematisieren). Die Grundsätze der Sparsamkeit und Verhältnismäßigkeit sind auch dann einzuhalten. Bei Terminen, die sowohl den Aufgaben der Fraktionen in der Vertretung dienen als auch gesellige Anteile haben, ist ein angemessener finanzieller Beitrag der Teilnehmenden sicherzustellen.

 

10. Der Nachweis zur Verwendung der finanziellen Mittel ist für das Vorjahr bis zum 31. Januar jeden Jahres dem Oberbürgermeister unaufgefordert vorzulegen. Bei fehlendem Verwendungsnachweis wird die Zahlung weiterer finanzieller Mittel so lange eingestellt, bis dieser dem Oberbürgermeister vorliegt.

 

Der Verwendungsnachweis besteht aus:

 

  • einer Gesamtübersicht der Geschäftsführungskosten der Fraktion einschließlich eines von der/dem Fraktionsvorsitzenden unterschriebenen Bestätigungsvermerk und dem Kontostand zum 31.12. des Berichtsjahres gemäß Anlage 1,
  • einer Übersicht über alle Buchungen der Fraktion im Berichtsjahr gemäß Anlage 2,
  • den Vergabevermerken für Vergaben oberhalb der Wertgrenze von 500 € im Berichtsjahr gemäß Anlage 3 und
  • einer fortgeschriebenen Bestandsliste der mit Barmitteln für die Zwecke der Fraktion beschafften Gegenstände gemäß Anlage 4.

 

11. Die Verwendung der überwiesenen Mittel erfolgt unter Anwendung des Rundschreibens des MIK vom 28.05.2019 (Anlage 5).

 

12. Dieser Beschluss tritt rückwirkend zum 01.07. 2024 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 43 Ja-Stimmen angenommen,

bei 10 Nein-Stimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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