04.11.2024 - 3.2 Maßnahmen der LHP zur Umsetzung des sog. „Herre...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussempfehlung:

 

1. …

2. …

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gebührensatzung der Musikschule und die

Entgeltordnung der Volkshochschule zum Zwecke einer Kompensation etwaiger Mehrkosten

entsprechend anzupassen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung

vorzulegen. Dabei sollen Familien- und Sozialermäßigungen, die allen den Besuch der

Musikschule und Volkshochschule ermöglichen, erhalten und zusätzlich zu den bereits

bestehenden eingeführt werden.

 

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in welchen Strukturen der Betrieb beider

Einrichtungen flexibel und wirtschaftlich optimal und sozial verantwortungsvoll erfolgen kann.

Über die Prüfergebnisse und die geplanten Maßnahmen ist in 2025 und 2026 halbjährlich im

Hauptausschuss Bericht zu erstatten. Dabei ist eine teilweise oder vollständige

Privatisierung auszuschließen.

 

5. …

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig die Beschlussfassung in der geänderten Fassung des Ausschuss für Bildung und Sport.

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Anlagen zur Vorlage