20.11.2024 - 5.3 Jahresabschluss 2022 der Landeshauptstadt Potsd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 16.10.2024 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtfehlbetrag in Höhe von -34.340.735,42 EUR aus. Der Gesamtfehlbetrag ergibt sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von -34.191.674,06 EUR, dem Finanzergebnis in Höhe von 1.156.202,89 EUR und dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von -1.305.264,25 EUR.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2022 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

3. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (nicht öffentlich) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 zur Kenntnis.

 

4. Dem Oberbürgermeister, Herrn Mike Schubert, wird gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung a. F. (BbgKVerf) Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

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Anlagen

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