11.11.2024 - 7.15 Aktualisierung der „Ordnung für die Berufung vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

In Aktualisierung der von der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2015 beschlossene „Ordnung für die Berufung von Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße durch die Landeshauptstadt Potsdam“ (15/SVV/0018) werden die in Ziffer 2, 3 und 5 festgehaltenen Regelungen in folgender Weise verändert:

 

„2. Der/die Oberbürgermeister(in) entsendet als erstes Mitglied des Stiftungsrates als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam den/die Beigeordnete(n) für Bildung, Kultur, Jugend und Sport. Vertreter(in) des/der Beigeordneten ist die Leitung des Fachbereichs Kultur und Museum.

 

3. Als weiteres Mitglied beruft der/die Oberbürgermeister(in) ein zuvor vom Kulturausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gewähltes Mitglied des Kulturausschusses der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam für die gesamte Wahlperiode.

 

(…)

 

5. Die Amtszeit der von der Landeshauptstadt Potsdam berufenen weiteren Mitglieder endet mit ihrem Ausscheiden aus der Funktion, die sie zum Zeitpunkt ihrer Berufung innehatten (z. B. Vorsitzende(r) des Kulturausschusses, Beigeordnete(r) für Kultur) und dem Amtsantritt der neuen Vertreterinnen und Vertreter. Der/die Oberbürgermeister(in) kann das gem. Ziff. 3 dieser Ordnung berufene Mitglied bitten, im Amt zu bleiben. Dies gilt jedoch nicht im Falle, dass er/sie sich selbst berufen hat.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=2014943&selfaction=print