19.11.2024 - 5.1 Keine Verwendung von sicherheitskritischer Tech...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Di., 19.11.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll entworfen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt die Entscheidung der Bundesregierung, chinesische 5G-Technologie, insbesondere von Huawei und ZTE, bis spätestens 2029 aus dem deutschen 5G-Mobilfunknetz zu entfernen. Die Kommune fordert eine beschleunigte Umsetzung dieser Maßnahmen, insbesondere in sicherheitskritischen Bereichen, und plädiert für einen Austausch bereits vor den vorgegebenen Fristen, wann immer dies technisch möglich ist.
- Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei der Planung und Genehmigung von 5G-Infrastrukturprojekten in Potsdam sicherzustellen, dass keine Bauteile von Huawei, ZTE oder anderen Herstellern verwendet werden, die im Verdacht stehen, ein Sicherheitsrisiko darzustellen. Dies betrifft insbesondere den 5G-Kernnetzbereich, der laut Bundesregierung bis Ende 2026 von chinesischer Technik befreit sein soll.
- Die Stadtverwaltung wird zudem aufgefordert, bei der Zusammenarbeit mit Telekommunikationsanbietern und Bauherren darauf hinzuwirken, dass alternative Technologien, die keine sicherheitspolitischen Risiken bergen, bevorzugt werden. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass der 5G-Ausbau ohne Verzögerungen voranschreitet.
- Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Bundesregierung und die Landesregierung auf, ihre Maßnahmen zur Entfernung sicherheitskritischer Technologie aus dem 5G-Netz zu beschleunigen und die Kommunen über den Fortschritt dieser Maßnahmen regelmäßig zu informieren. Zudem wird der Bund aufgefordert, den Kommunen frühzeitig die notwendigen Informationen über kritische Komponenten zur Verfügung zu stellen, um auf lokaler Ebene unterstützende Maßnahmen ergreifen zu können.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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96,5 kB
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