19.11.2024 - 5.7 Uneingeschränkte Kostenübernahme der Führersche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Berlin bringt den Antrag ein und begründet diese.

 

Herr Dr. Lauber erinnert daran, dass es 124 Verfahren in der Fahrerlaubnisbehörde gab. Nachdem dies bekannt wurde, hat er laufende Verfahren umgehend gestoppt und später auch eingestellen lassen. Es gab 7 Widersprüche, von denen seitens der Verwaltung 4 abgeholfen wurde. Es gab 3 Eilverfahren, die sich auf den Sofortvollzug bezogen und 2 Klageverfahren, wovon ein Verfahren abgewiesen wurde (hier wurde die Entziehung der Fahrerlaubnis als rechtmäßig bewertet). In einem Verfahren erließ die Verwaltung einen Aufhebungsbescheid, so dass ggü. dem Verwaltungsgericht die Erledigung in der Hauptsache erklärt werden konnte.

 

Jeder, dem Kosten entstanden sind, kann diese gegenüber der LHP einreichen. Herr Dr. Lauber informiert über den aktuellen Bearbeitsstand. Es gibt drei Fälle, bei denen die Erstattung von Rechtsanwaltskosten abgelehnt wurde.

 

Anschließend beantwortet Herr Dr. Lauber die Nachfragen der Ausschussmitglieder. Er beantwortet auf Nachfrage, dass es – neben der organisatorischen Neuregelung - einen internen Aufarbeitungsprozess gab. Die Aufgabe wurde zeitnah an die Straßenverkehrsbehörde übergeben, wo sie auch hingehört. Er macht auch deutlich, dass die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerschaft verbessert werden muss.

 

Herr Berlin stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Ende der Debatte.

 

Herr Adler spricht dafür.

 

Herr Jäkel spricht sich für den vorliegenden Antrag aus.

 

Herr Adams weist darauf hin, dass Herr Dr. Lauber deutlich gemacht hat, dass die Verwaltung um eine Lösung bemüht ist.

 

Herr Adams stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Zustimmungen und 1 Stimmenthaltung angenommen.

 

Anschließend stellt Herr Adams die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

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Beschlussempfehlung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die den Betroffenen im Rahmen der Potsdamer Führerschein-Affäre unverschuldet entstandenen Kosten uneingeschränkt zu übernehmen.  

Dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Inklusion und Wohnen (GSWI) ist über den Ablauf und die Ergebnisse der Kostenübernahme durch die Verwaltung fortlaufend zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=2015232&selfaction=print