25.05.2004 - 4.1 Durchführung von Sozialplanverfahren in den San...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege zur gemeinsamen Behandlung mit der MV DS 04/SVV/0392
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 25.05.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Einbringung der Vorlage erfolgt durch Herrn Klün (Fachbereich Stadterneuerung
und Denkmalpflege) und Herr Munzel (Fachbereich Recht) stellt die Rechtslage
dar.
Es
liegt folgender Ergänzung-/Änderungsantrag der PDS-Fraktion
vom
16.3.04 vor:
zu
3. Sanierungsgenehmigung
Die
Stadt prüft .... in Einzelfällen durch öffentlich-rechtliche Verträge oder
durch Nebenbestimmungen zur Genehmigung, die mit Sanktionen für
Vertragsverletzungen und Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen zu versehen sind,
vermieden werden können.
Der
Beschlussteil wird ergänzt um
2. Der Oberbürgermeister berichtet unmittelbar nach Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge bzw. Festlegung von Nebenbestimmungen gem. Ziffer 3 der Sozialplanrichtlinie über deren Inhalt oder über die Gründe, wenn beabsichtigte Maßnahmen dieser Art nicht zustande gekommen sind sowie unverzüglich über Vertragsverletzungen bzw. Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen im Ausschuss Stadtplanung und Bauen und/oder Sozialausschuss.
Die
Verwaltung äußert sich, dass die Androhung von Sanktionen kontraproduktiv wäre.
Herr Menzel ergänzt in Bezug auf die gewünschte Berichterstattung im Ausschuss,
dass es sich hierbei um persönliche Daten handelt, d.h. Einordnung wäre im
nicht öffentlichen Teil notwendig. Außerdem die Zustimmung der Betroffenen
Voraussetzung für die Information.
Frau
Hüneke bittet, die beiden Punkte des PDS-Antrages gesondert abzustimmen.
Herr
Jäkel stellt folgenden Änderungsantrag:
zu
5. erste Zeile statt können
besser sind, in
der zweiten Zeile, statt informiert oder beraten werden besser zu
informieren oder zu beraten.
Nach kurzer inhaltlicher
Verständigung der Teilnehmer greift der Ausschussvorsitzende die Bitte um
Einzelabstimmung der Antragspunkte auf:
ÄA der PDS zu 3. – 3/3/1
damit abgelehnt
ÄA der PDS Ergänzung des
Beschlusstextes: - 4/3/0 damit Zustimmung
ÄA von Herrn Jäkel zu 5: -
7/0/0 damit Zustimmung
ergänzter
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Durchführung von
Sozialplanverfahren in den Sanierungsgebieten und im Entwicklungsbereich Block
27 in der Stadt Potsdam – Sozialplanrichtlinie (SozplRl)
2. Der Oberbürgermeister berichtet unmittelbar nach Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge bzw. Festlegung von Nebenbestimmungen gem. Ziffer 3 der Sozialplanrichtlinie über deren Inhalt oder über die Gründe, wenn beabsichtigte Maßnahmen dieser Art nicht zustande gekommen sind sowie unverzüglich über Vertragsverletzungen bzw. Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen im Ausschuss Stadtplanung und Bauen und/oder Sozialausschuss.
+
Änderungen in der Anlage
unter
Pkt. 5.
Erster
Satz neu:
Im
Vorfeld grundstücksbezogener Sanierungsmaßnahmen sind die betroffenen Bewohner
über geplante Maßnahmen zu informieren oder zu beraten.