25.05.2004 - 4.1 Durchführung von Sozialplanverfahren in den San...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Herrn Klün (Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege) und Herr Munzel (Fachbereich Recht) stellt die Rechtslage dar.

 

Es liegt folgender Ergänzung-/Änderungsantrag der PDS-Fraktion

vom 16.3.04 vor:

 

zu 3. Sanierungsgenehmigung

Die Stadt prüft .... in Einzelfällen durch öffentlich-rechtliche Verträge oder durch Nebenbestimmungen zur Genehmigung, die mit Sanktionen für Vertragsverletzungen und Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen zu versehen sind, vermieden werden können.

 

Der Beschlussteil wird ergänzt um

2. Der Oberbürgermeister berichtet unmittelbar nach Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge bzw. Festlegung von Nebenbestimmungen gem. Ziffer 3 der Sozialplanrichtlinie über deren Inhalt oder über die Gründe, wenn beabsichtigte Maßnahmen dieser Art nicht zustande gekommen sind sowie unverzüglich über Vertragsverletzungen bzw. Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen im Ausschuss Stadtplanung und Bauen und/oder Sozialausschuss.

 

Die Verwaltung äußert sich, dass die Androhung von Sanktionen kontraproduktiv wäre. Herr Menzel ergänzt in Bezug auf die gewünschte Berichterstattung im Ausschuss, dass es sich hierbei um persönliche Daten handelt, d.h. Einordnung wäre im nicht öffentlichen Teil notwendig. Außerdem die Zustimmung der Betroffenen Voraussetzung für die Information.

 

Frau Hüneke bittet, die beiden Punkte des PDS-Antrages gesondert abzustimmen.

 

Herr Jäkel stellt folgenden Änderungsantrag:

zu 5.  erste Zeile  statt  können  besser   sind, in der zweiten Zeile, statt informiert oder beraten werden besser zu informieren oder zu beraten.

 

Nach kurzer inhaltlicher Verständigung der Teilnehmer greift der Ausschussvorsitzende die Bitte um Einzelabstimmung der Antragspunkte auf:

ÄA der PDS zu 3. – 3/3/1 damit abgelehnt

ÄA der PDS Ergänzung des Beschlusstextes: - 4/3/0 damit Zustimmung

ÄA von Herrn Jäkel zu 5: - 7/0/0 damit Zustimmung

 

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ergänzter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Durchführung von Sozialplanverfahren in den Sanierungsgebieten und im Entwicklungsbereich Block 27 in der Stadt Potsdam – Sozialplanrichtlinie (SozplRl)

 

2. Der Oberbürgermeister berichtet unmittelbar nach Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge bzw. Festlegung von Nebenbestimmungen gem. Ziffer 3 der Sozialplanrichtlinie über deren Inhalt oder über die Gründe, wenn beabsichtigte Maßnahmen dieser Art nicht zustande gekommen sind sowie unverzüglich über Vertragsverletzungen bzw. Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen im Ausschuss Stadtplanung und Bauen und/oder Sozialausschuss.

 

+ Änderungen in der Anlage

unter Pkt. 5.

Erster Satz neu:

Im Vorfeld grundstücksbezogener Sanierungsmaßnahmen sind die betroffenen Bewohner über geplante Maßnahmen zu informieren oder zu beraten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:             5

Nein-Stimmen:         2

Enthaltungen:          0