18.05.2004 - 5 Durchführung von Sozialplanverfahren in den San...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Klün bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Frau Basekow fragt, durch welchen Bereich die Härtefälle bearbeitet werden.

 

Herr Klün erklärt, dass dies zu den Aufgaben der Sanierung gehört. Die Bearbeitung erfolgt entweder durch das Stadterneuerungsamt oder den Sanierungsträger.

 

Herr Krause spricht die Regelung der Härtefälle in Sanierungsgebieten an. Er  macht deutlich, dass sich der Ausschuss dazu positionieren soll, ob man sich mit der Mitteilungsvorlage zufrieden geben sollte.

 

Frau Knoblich weist auf den Beschluss der StVV zur Veränderung der Richtlinie hin. Sie spricht sich dafür aus, sich mit der eigentlichen Drucksache zu befassen, da hier ein Beschluss herbeigeführt werden muss.

 

Frau Geywitz schließt sich dem an.

 

Frau Opitz fragt, durch wen die unabhängigen Mieterberatungen erfolgen und was hier soziale Härte bedeutet. Sie betont, dass die Wirksamkeit der Satzung durchleuchtet werden sollte.

 

Herr Klün erklärt, dass die Mieterberatung durch die Mitarbeiter der Träger und auch durch den Mieterbund durchgeführt wird. Die soziale Härte wird per Gesetz geregelt.

 

Herr Krause bringt folgenden Ergänzungsantrag ein:

Zu 3. Sanierungsgenehmigung:

Die Stadt prüft ..... in Einzelfällen durch öffentlich-rechtliche Verträge oder durch Nebenbestimmungen zur Genehmigung, die mit Sanktionen für Vertragsverletzungen und Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen zu versehen sind, vermieden werden können.

 

Der Beschlussteil wird ergänzt um:

2. Der Oberbürgermeister berichtet unmittelbar nach Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge bzw. Festlegung von Nebenbestimmungen gem. Ziffer 3 der Sozialplanrichtlinie über deren Inhalt oder über die Gründe, wenn beabsichtigte Maßnahmen dieser Art nicht zustande gekommen sind sowie unverzüglich über Vertragsverletzungen bzw. Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen im Ausschuss Stadtplanung und Bauen und/oder Sozialausschuss.

 

Frau Opitz macht deutlich, dass die Mieter über ihre Rechte informiert werden sollten.

 

Herr Näder weist auf die Selbstverantwortung eines jeden Bürgers hin.

 

Frau Busch betont, dass die Mieter informiert werden sollten, wo sie sich kostenlos beraten lassen können

 

Ergänzungsantrag:

Zu 3. Sanierungsgenehmigung:

Die Stadt prüft ..... in Einzelfällen durch öffentlich-rechtliche Verträge oder durch Nebenbestimmungen zur Genehmigung, die mit Sanktionen für Vertragsverletzungen und Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen zu versehen sind, vermieden werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  4

Stimmenthaltung:       1

Der Ergänzungsantrag wird abgelehnt.

 

Ergänzungsantrag:

Der Oberbürgermeister berichtet unmittelbar nach Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge bzw. Festlegung von Nebenbestimmungen gem. Ziffer 3 der Sozialplanrichtlinie über deren Inhalt oder über die Gründe, wenn beabsichtigte Maßnahmen dieser Art nicht zustande gekommen sind sowie unverzüglich über Vertragsverletzungen bzw. Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen im Ausschuss Stadtplanung und Bauen und/oder Sozialausschuss.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Ergänzungsantrag wird zugestimmt.

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ergänzter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Durchführung von Sozialplanverfahren in den Sanierungsgebieten und im Entwicklungsbereich Block 27 in der Stadt Potsdam – Sozialplanrichtlinie (SozplRl)

 

Der Oberbürgermeister berichtet unmittelbar nach Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge bzw. Festlegung von Nebenbestimmungen gem. Ziffer 3 der Sozialplanrichtlinie über deren Inhalt oder über die Gründe, wenn beabsichtigte Maßnahmen dieser Art nicht zustande gekommen sind sowie unverzüglich über Vertragsverletzungen bzw. Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen im Ausschuss Stadtplanung und Bauen und/oder Sozialausschuss.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.