18.05.2004 - 5 Durchführung von Sozialplanverfahren in den San...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege zur gemeinsamen Behandlung mit der MV DS 04/SVV/0392
- Datum:
- Di., 18.05.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Klün bringt die
Drucksache ein und gibt Erläuterungen.
Frau
Basekow fragt,
durch welchen Bereich die Härtefälle bearbeitet werden.
Herr
Klün erklärt, dass
dies zu den Aufgaben der Sanierung gehört. Die Bearbeitung erfolgt entweder
durch das Stadterneuerungsamt oder den Sanierungsträger.
Herr
Krause spricht die
Regelung der Härtefälle in Sanierungsgebieten an. Er macht deutlich, dass sich der Ausschuss dazu positionieren
soll, ob man sich mit der Mitteilungsvorlage zufrieden geben sollte.
Frau
Knoblich weist auf
den Beschluss der StVV zur Veränderung der Richtlinie hin. Sie spricht sich
dafür aus, sich mit der eigentlichen Drucksache zu befassen, da hier ein
Beschluss herbeigeführt werden muss.
Frau
Geywitz schließt
sich dem an.
Frau
Opitz fragt, durch
wen die unabhängigen Mieterberatungen erfolgen und was hier soziale Härte
bedeutet. Sie betont, dass die Wirksamkeit der Satzung durchleuchtet werden
sollte.
Herr
Klün erklärt, dass
die Mieterberatung durch die Mitarbeiter der Träger und auch durch den
Mieterbund durchgeführt wird. Die soziale Härte wird per Gesetz geregelt.
Herr
Krause bringt
folgenden Ergänzungsantrag ein:
Zu 3.
Sanierungsgenehmigung:
Die Stadt
prüft ..... in Einzelfällen durch öffentlich-rechtliche Verträge oder durch
Nebenbestimmungen zur Genehmigung, die mit Sanktionen für
Vertragsverletzungen und Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen zu versehen sind,
vermieden werden können.
Der
Beschlussteil wird ergänzt um:
2. Der Oberbürgermeister berichtet unmittelbar nach Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge bzw. Festlegung von Nebenbestimmungen gem. Ziffer 3 der Sozialplanrichtlinie über deren Inhalt oder über die Gründe, wenn beabsichtigte Maßnahmen dieser Art nicht zustande gekommen sind sowie unverzüglich über Vertragsverletzungen bzw. Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen im Ausschuss Stadtplanung und Bauen und/oder Sozialausschuss.
Frau
Opitz macht
deutlich, dass die Mieter über ihre Rechte informiert werden sollten.
Herr
Näder weist auf die
Selbstverantwortung eines jeden Bürgers hin.
Frau
Busch betont, dass
die Mieter informiert werden sollten, wo sie sich kostenlos beraten lassen
können
Ergänzungsantrag:
Zu 3.
Sanierungsgenehmigung:
Die Stadt
prüft ..... in Einzelfällen durch öffentlich-rechtliche Verträge oder durch
Nebenbestimmungen zur Genehmigung, die mit Sanktionen für
Vertragsverletzungen und Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen zu versehen sind,
vermieden werden können.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3
Ablehnung: 4
Stimmenthaltung: 1
Der
Ergänzungsantrag wird abgelehnt.
Ergänzungsantrag:
Der Oberbürgermeister berichtet unmittelbar nach Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge bzw. Festlegung von Nebenbestimmungen gem. Ziffer 3 der Sozialplanrichtlinie über deren Inhalt oder über die Gründe, wenn beabsichtigte Maßnahmen dieser Art nicht zustande gekommen sind sowie unverzüglich über Vertragsverletzungen bzw. Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen im Ausschuss Stadtplanung und Bauen und/oder Sozialausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 1
Dem
Ergänzungsantrag wird zugestimmt.
ergänzter
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Durchführung von
Sozialplanverfahren in den Sanierungsgebieten und im Entwicklungsbereich Block
27 in der Stadt Potsdam – Sozialplanrichtlinie (SozplRl)
Der Oberbürgermeister berichtet unmittelbar nach Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge bzw. Festlegung von Nebenbestimmungen gem. Ziffer 3 der Sozialplanrichtlinie über deren Inhalt oder über die Gründe, wenn beabsichtigte Maßnahmen dieser Art nicht zustande gekommen sind sowie unverzüglich über Vertragsverletzungen bzw. Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen im Ausschuss Stadtplanung und Bauen und/oder Sozialausschuss.