27.05.2004 - 12 Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshaup...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Do., 27.05.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Müller gibt
Erläuterungen zu den ausgereichten Austauschseiten. Sie weist darauf hin, dass
alle Aufträge durch die Verwaltung sorgfältig geprüft wurden.
Frau
Kluge erklärt, dass
eine Grundgebühr nur für diejenigen erhoben wird, die auch Reinigungsgebühren
entrichten müssen. Die Reinigungsklasse 6 ist hier nicht berücksichtigt.
Herr
Jäkel weist auf die
durch ihn ausgereichten Änderungsanträge hin.
Frau
Müller macht
deutlich, dass der prozentuale Vergleich der Reinigungsgebühren zu
Fehleinschätzungen führen kann. Die Gebührenberechnung erfolgt gemäß
Grundbucheintragung und muss objektiv nachweisbar sein.
Herr
Boede dankt der
Verwaltung für das ausführliche Papier. Er spricht sich dennoch für eine
Berechnung nach Frontmetern aus.
Herr
Schubert weist
darauf hin, dass die Berechnung nach Quadratmeterwurzelmaßstab von den
Stadtverordneten gefordert wurde. Er spricht sich gegen den Änderungsantrag von
Herrn Jäkel aus.
Der von
der Verwaltung vorgelegten Satzung sollte zugestimmt werden.
Herr
Dr. Schlomm spricht
sich für eine Gebührenberechnung nach Frontmetern aus.
Frau
Müller macht
deutlich, dass Härtefälle immer im Einzelfall geprüft werden müssen. Dies kann nicht
pauschalisiert werden.
Herr
Mannhöfer stimmt
dem zu. Er weist darauf hin, dass der Bürger in der Pflicht ist, dies für sich
zu regeln.
Herr
Näder beantragt Schluss
der Debatte.
Abstimmung
zum Geschäftsordnungsantrag:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 1
Stimmenthaltung: 1
Dem
GO-Antrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag
von Herrn Jäkel vom 24.03.2004:
Im § 2
Gebührenmaßstab und Gebührensatz wir an Stelle Abs. (5) ein neuer Abs. (5)
eingefügt:
(5) Die
Gebühr für die Straßenreinigung wird bei gleichbleibender Reinigungsklasse auf
maximal 200 % im Vergleich zur bisher gültigen Gebühr je Grundstück nach
Satzung 2003 gedeckelt.
Der
bisherige Abs. (6) wird zu Abs. (7).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3
Ablehnung: 5
Stimmenthaltung: 1
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Änderungsantrag
von Herrn Jäkel vom 24.03.2004:
Im § 2
Gebührenmaßstab und Gebührensatz wird am Ende ein neuer Abs. eingefügt:
(7) Bei
allen Grundstücken mit Grünflächen (gemeint sind Landwirtschaftsflächen,
Gartenflächen und Stadtgrünflächen), bei denen der Anteil der Grünfläche größer
gleich 50 % der Grundstücksfläche beträgt, ist die Grünfläche anteilig aus der
Bemessungsfläche herauszurechnen. Sollten die Grundbucheinträge diese Teilung
nicht ausweisen, dann ist die Teilung überschläglich prozentual vorzunehmen,
z.B. 50 %, 60 % oder 70 % Grünfläche.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 5
Stimmenthaltung: 0
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,5 kB
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