27.05.2004 - 12 Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshaup...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Müller gibt Erläuterungen zu den ausgereichten Austauschseiten. Sie weist darauf hin, dass alle Aufträge durch die Verwaltung sorgfältig geprüft wurden.

 

Frau Kluge erklärt, dass eine Grundgebühr nur für diejenigen erhoben wird, die auch Reinigungsgebühren entrichten müssen. Die Reinigungsklasse 6 ist hier nicht berücksichtigt.

 

Herr Jäkel weist auf die durch ihn ausgereichten Änderungsanträge hin.

 

Frau Müller macht deutlich, dass der prozentuale Vergleich der Reinigungsgebühren zu Fehleinschätzungen führen kann. Die Gebührenberechnung erfolgt gemäß Grundbucheintragung und muss objektiv nachweisbar sein.

 

Herr Boede dankt der Verwaltung für das ausführliche Papier. Er spricht sich dennoch für eine Berechnung nach Frontmetern aus.

 

Herr Schubert weist darauf hin, dass die Berechnung nach Quadratmeterwurzelmaßstab von den Stadtverordneten gefordert wurde. Er spricht sich gegen den Änderungsantrag von Herrn Jäkel aus.

Der von der Verwaltung vorgelegten Satzung sollte zugestimmt werden.

 

Herr Dr. Schlomm spricht sich für eine Gebührenberechnung nach Frontmetern aus.

 

Frau Müller macht deutlich, dass Härtefälle immer im Einzelfall geprüft werden müssen. Dies kann nicht pauschalisiert werden.

 

Herr Mannhöfer stimmt dem zu. Er weist darauf hin, dass der Bürger in der Pflicht ist, dies für sich zu regeln.

 

Herr Näder beantragt Schluss der Debatte.

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       1

Dem GO-Antrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag von Herrn Jäkel vom 24.03.2004:

Im § 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz wir an Stelle Abs. (5) ein neuer Abs. (5) eingefügt:

(5) Die Gebühr für die Straßenreinigung wird bei gleichbleibender Reinigungsklasse auf maximal 200 % im Vergleich zur bisher gültigen Gebühr je Grundstück nach Satzung 2003 gedeckelt.

 

Der bisherige Abs. (6) wird zu Abs. (7).

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  5

Stimmenthaltung:       1

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Änderungsantrag von Herrn Jäkel vom 24.03.2004:

Im § 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz wird am Ende ein neuer Abs. eingefügt:

(7) Bei allen Grundstücken mit Grünflächen (gemeint sind Landwirtschaftsflächen, Gartenflächen und Stadtgrünflächen), bei denen der Anteil der Grünfläche größer gleich 50 % der Grundstücksfläche beträgt, ist die Grünfläche anteilig aus der Bemessungsfläche herauszurechnen. Sollten die Grundbucheinträge diese Teilung nicht ausweisen, dann ist die Teilung überschläglich prozentual vorzunehmen, z.B. 50 %, 60 % oder 70 % Grünfläche.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  5

Stimmenthaltung:       0

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       1

Dem Antrag wird in der durch die Verwaltung überarbeiteten Fassung vom 07.05.2004 zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage