13.05.2004 - 8 Änderung der Richtlinie über die Finanzierung u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 13.05.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- vertagt
Frau
Stooß bringt die
Drucksache ein und gibt Erläuterungen.
Frau
Drohla berichtet,
dass der Unterausschuss Kita diese Beschlussvorlage abgelehnt hat. Auch Rücksprachen
mit Kita-Leiterinnen haben ergeben, dass diese sich ebenfalls dagegen
aussprechen. Der Zeitpunkt der Änderung der Richtlinie ist aus Sicht der Kitas
unverantwortlich.
Sie
verliest einen Brief von Frau Basekow dazu.
Herr
Wernick-Otto stellt
fest, dass bei einer größeren Anzahl Kinder weniger Praktikanten eingesetzt
werden, als bei einer kleineren Kinderzahl. Gleiches gilt für die Zuschüsse.
Des
weiteren fragt er, ob die Einrichtungen einen Nachweis erbringen müssen, wenn
Eltern die Wäsche der Einrichtung waschen.
Frau
Stooß erklärt, dass
die Zuschüsse ein Anreiz für die Einrichtungen sein sollen, wirtschaftlich zu
arbeiten.
Durch den Einsatz von Praktikanten sollen insbesondere die kleineren Einrichtungen unterstützt werden.
Frau
Elona Müller weist darauf hin, dass die Träger bei
einer Pauschalfinanzierung keine Spitzabrechnung machen müssen. Durch die
Erhöhung der Elternbeiträge erhalten die Träger so hohe Zuschüsse, dass eine
Rückrechnung erforderlich ist. Durch die Änderung der Finanzierungsrichtlinie
ist die Rückrechnung nicht mehr erforderlich.
Frau
Keilholz fragt, ob
die Summe so im Haushaltsplan enthalten ist.
Frau
Elona Müller
bestätigt dies. Es erfolgte eine Hochrechnung aufgrund von Erfahrungswerten.
Herr
Schweers ergänzt,
dass die Stadt es sich nicht mehr leisten kann, den Trägern gegenüber in
Vorleistung zu gehen. In der jetzigen Haushaltssituation besteht keine andere
Möglichkeit.
Derzeit
wird durch das Rechnungsprüfungsamt eine gründliche Prüfung der
Verwendungsnachweise durchgeführt.
Herr
Lehmann fragt, wann
mit Ergebnissen der Tiefenprüfung zu rechnen ist.
Herr
Schweers erklärt,
dass die Verwaltung hofft, dass die Ergebnisse im Juni vorliegen. Er macht
deutlich, dass alle, bis auf zwei Einrichtungen, die Standardfinanzierung in
Anspruch nehmen. Wenn ein Träger nachweist, dass er mit der
Standardfinanzierung nicht auskommt, erfolgt Individualbezuschussung.
Frau
Lehmann betont,
dass die Träger aufgrund des enormen zusätzlichen Aufwandes die Anträge auf
Individualabrechnung zurückgezogen haben. Sie lehnt die Vorlage ab, da dies den
Einrichtungen mitten im Jahr nicht zuzumuten ist.
Frau
Elona Müller macht
deutlich, dass die Träger durchaus in der Lage sind zu planen, da die drei
Finanzierungssäulen bekannt sind. Bei einer Veränderung der Richtlinie zum 01.
Januar müssten die Träger enorme Rückzahlungen leisten.
Frau
Keilholz fragt, ob
die Abrechnungen der Träger geprüft wurden. Wenn ja, mit welchem Ergebnis. Sie
betont, dass das Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes vor Einbringung der
Drucksache hätte vorliegen müssen.
Frau
Dr. Sigrid Müller
stellt folgenden Geschäftsordnungsantrag:
Die Drucksache 04/SVV/0366 wird so lange zurückgestellt, bis das Ergebnis der Prüfung der Verwendungsnachweise vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 10
Ablehnung: 2
Dem GO-Antrag wird zugestimmt.
Frau
Stooß weist darauf
hin, dass noch nicht alle Träger die erforderlichen Unterlagen eingereicht
haben.