08.06.2004 - 4.1 Baumpflanzungen Charlottenstraße

Beschluss:
geändert beschlossen
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Durch den Ausschussvorsitzenden wird daran erinnert, dass dieser Antrag bereits in einer früheren Sitzung behandelt worden ist, mit der Bitte an die Verwaltung zu klären, wie sich die Verwaltungsmeinung darstellt.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert über die jetzt vorliegende Stellungnahme des Landesamtes; diese gibt die eindeutige Empfehlung sich an der Ursprungssituation, d.h. ohne Bäume.

 

Herr Kalesse zitiert Passagen der v.g. Stellungnahme (z.B. erhebliche Reduzierung des Denkmalwertes)  und bittet mit Verweis auf die erforderliche Einvernehmensherstellung mit dem Land, dem Antrag nicht zuzustimmen.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz ergänzt, dass es nicht historisch belegt sei, dass dort jemals Bäume gestanden haben.

 

Der Ausschussvorsitzende verweist auf das formale Recht – danach muss die STVV nicht dem Votum des Landesdenkmalamtes folgen, ggf. sei eine Entscheidung der obersten Denkmalbehörde einzuholen.

 

Es erfolgt eine Diskussion – pro und kontra zur Intention des Antrags, an der sich zahlreiche Ausschussmitglieder beteiligen.

 

Herr Jäkel übernimmt im Anschluss folgende Änderungsvorschläge (ungefähr 20 – wird herausgenommen + Ergänzung eines zusätzlichen Satzes -> siehe geänd. Beschlusstext).

 

 

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geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In der Charlottenstraße sind im Bereich zwischen Schopenhauerstraße und Dortustraße verlorengegangene Straßenbäume durch Neupflanzung zu ersetzen. Bei der Feinpositionierung der Bäume sind gleichermaßen die Belange der Stadtgestaltung, der Grünordnung und des Denkmalschutzes in angemessener Weise zu berücksichtigen.

 

Für die Ersatzpflanzung sind kleinkronige Bäume vorzusehen, wie z.B. Kugelrobinien oder Bergahorn.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:              6

Nein-Stimmen:          2

Enthaltungen:           0