19.08.2004 - 10 Geschwindigkeitsbegrenzung Neuendorfer Anger

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Schrewe weist auf die Vollsperrung der Friedrich-Engels-Straße hin. Daher erfolgt die Zuführung zur Nutheschnellstraße durch den Neuendorfer Anger.  Die Straße am Neuendorfer Anger befindet sich in einem guten baulichen Zustand. Bei Geschwindigkeitsmessungen wurden keine Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt.

Er schlägt vor, nach Abschluss der Baumaßnahmen in der Friedrich-Engels-Straße erneut zu prüfen und im OUG-Ausschuss zu berichten.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In der Durchfahrt von der Friedrich-Engels-Straße über den Neuendorfer Anger zur Schnellstrasse möge die Höchstgeschwindigkeit für die Durchfahrt nutzenden Autos auf 30km/h begrenzt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               0

Ablehnung:                  7

Stimmenthaltung:       0

Der Antrag wird abgelehnt.