10.11.2004 - 4 Einführung der DA Investitionscontrolling

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Jankowski erläutert die Dienstanweisung zum Investitionscontrolling, nach der in der Stadtverwaltung bereits seit April gearbeitet werde. Künftig soll mit der Entscheidung über eine Investition auch über die Höhe der zukünftig anfallenden Kosten entschieden werden. Damit soll die langfristige Bindung von kommunalen Ressourcen optimiert werden.

Die Dienstanweisung regele das Verfahren von der Investitionsplanung bis hin zur Erfolgskontrolle; sie lege konkrete Pflichten und Verantwortlichkeiten fest.

 

Der Oberbürgermeister weist ergänzend darauf hin, dass in der Vergangenheit ad hoc Maßnahmen umgesetzt wurden, wo die Folgekosten nicht bewusst waren. Oftmals explodieren dann Unterhaltungskosten, die den Haushalt stark belasten. Das soll zukünftig vermieden werden.

Auf die Nachfrage von Herrn Schubert, inwieweit diese Dienstanweisung auch rückwirkend gelte, antwortet der Oberbürgermeister, dass dies immer vom Realisierungsstadium des Vorhabens abhänge. Zukünftig sollen auch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung in diesem Rahmen geprüft werden.

 

Herr Dr. Scharfenberg sieht in diesem Verfahren keine Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung sondern eher eine bewusst schwierige Gestaltung von Prozessen. Er fragt, ob damit Projekte nicht verzögert werden und ob die Maßnahmen, die mit GVFG-Mitteln durchgeführt werden, auch dem genannten Prozedere unterliegen.

 

Dies bejaht der Oberbürgermeister und verweist darauf, dass die Prüfung nach der Dienstanweisung sicher Zeit in Anspruch nehme, die aber auch sinnvoll sei. Herr Exner betont, dass es darum gehe, kaufmännische Rationalität mit einzubringen. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen, dass es sinnvoll sei und zu keinerlei Verzögerung führe.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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