11.08.2004 - 3 Entschädigungssatzung

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Exner macht mündliche Ausführungen zu der schriftlich ausgereichten Stellungnahme des Rechtsamtes. Unter Verweis auf den im Punkt 3. des Papiers enthaltenen Vorschlages der Verwaltung, macht Herr Exner deutlich, dass dieser Vorschlag sich an den Verdienstausfall anlehne, jedoch nicht an die Erstattung von Kinderbetreuungskosten.

 

Herr Gohlke bedankt sich für die weitreichenden Ausarbeitungen der Verwaltung. Der Vorschlag der Verwaltung komme jedoch nicht dem eigentlichen Anliegen des Antrages nahe. Er macht in seinen Ausführungen deutlich, dass es um die Schaffung der Möglichkeit  der Teilnahme am politischen Leben, d.h. der Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses und der Stadtverordnetenversammlung, für Alleinerziehende gehe.

 

In der Diskussion äußern Herr Mühlberg, Herr Schüler, Herr Boede, Herr Kümmel, Herr Gohlke, Herr Bretz, Herr Krause, Frau Platzeck und Herr Dr. Scharfenberg ihre Auffassungen zum Anliegen des Antrages.

 

 

 

 

Herr Mühlberg macht u.a. darauf aufmerksam, dass der Einzelnachweis der wirklich entstandenen Kosten jahrelange Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben könne.

Er sehe nur die Möglichkeit, der zusätzlichen Bezahlung auf Grund eines Einzelnachweises und zwar dann, wenn die Summe des Pauschalaufwandes überschritten werde.

Herr Schüler hält das Anliegen des Antrages zwar für richtig, jedoch den Lösungsvorschlag für nicht machbar; der Vorschlag löse das Problem nicht. Wie er u.a. ausführt, sehe er nur die Möglichkeit, dass man in der Entschädigungssatzung die pauschalisierten Aufwendungen für bestimmte Personen differenziert.

Herr Boede verweist in seinen Ausführungen u.a. darauf, dass es sehr wohl Städte gebe, bei denen die Erstattung so gehandhabt werde, natürlich gegen Einzelnachweis. Insoweit sehe er keine rechtlichen Probleme. Die Satzung, die man jetzt habe, differenziere nicht.

Herr Kümmel hält das Anliegen für richtig. Die Frage sei für ihn, wie man der Problematik mit der Entschädigungssatzung entgehen könne. Dabei verweist er auf sog. Abendkitas, wobei die Betreuung ggf. kostenlos erfolgen könnte.

 

Frau Elona Müller verweist darauf, dass es nur Kitas in Trägerschaft gebe. Es gebe jedoch die Möglichkeit der Prüfung der nächtlichen Betreuung.

 

Herr Gohlke macht in seinen Ausführungen nochmals deutlich, dass die Ausübung des Mandates für Alleinerziehende nicht gewährleistet sei. Die vorgetragenen Argumente stellen ihn nicht zufrieden und stimmten stellenweise auch nicht.


Herr Bretz spricht sich in seinen Ausführungen dafür aus, es bei den bestehenden Regeln zu belassen; angesichts “leerer Kassen” sollen die Bezüge für ehrenamtlich Tätigkeit möglichst transparent gehalten werden und es sollte wenig Ausnahmeregelungen geben. Wer sich ehrenamtlich engagiere, müsse sich mit der Aufwandsentschädigung zufrieden geben.

 

Herr Krause bemerkt, dass man durch zu viele Ausnahmeregelungen die Pauschalisierung ganz wegfallen lassen könne.

 

Frau Platzeck kann dem Antrag nicht zustimmen. Sie begründet dies mit ihrer eigenen Erfahrung als alleinerziehende Mutter und ihrer langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit.

 

Herr Dr. Scharfenberg merkt zu den Ausführungen von Herrn Exner an, dass der Runderlass des MI aufgehoben worden sei.

 

Herr Exner merkt an, dass die Grundsätze weiter gelten.

 

Der Oberbürgermeister richtet die Frage an Herrn Gohlke, ob er seinen Antrag zugunsten des Vorschlages der Verwaltung zurückziehen wolle.

 

Herr Gohlke verneint dies.

 

Der Oberbürgermeister stellt den Antrag der Fraktion FAMILIENPARTEI, Herrn Gohlke, zur Abstimmung:

 

Der Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen abgelehnt.

 

Der Oberbürgermeister stellt den Vorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:

 

Der Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 8 Stimmenthaltungen abgelehnt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 8 Abs. 3 Satz 1 der Entschädigungssatzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung vom 07.12.2001 wird geändert in:

 

„Kinderbetreuungskosten zur Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres werden für die Dauer der mandatsbedingten notwendigen Abwesenheit gegen Nachweis erstattet.“

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: