11.08.2004 - 3 Entschädigungssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Stadtverordneter Gohlke, Fraktion FAMILIEN-PARTEI
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 11.08.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
04/SVV/0370 Entschädigungssatzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FAMILIEN-PARTEI
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Exner macht mündliche Ausführungen zu der schriftlich
ausgereichten Stellungnahme des Rechtsamtes. Unter Verweis auf den im Punkt 3.
des Papiers enthaltenen Vorschlages der Verwaltung, macht Herr Exner deutlich, dass
dieser Vorschlag sich an den Verdienstausfall anlehne, jedoch nicht an die
Erstattung von Kinderbetreuungskosten.
Herr Gohlke bedankt sich für die weitreichenden
Ausarbeitungen der Verwaltung. Der Vorschlag der Verwaltung komme jedoch nicht
dem eigentlichen Anliegen des Antrages nahe. Er macht in seinen Ausführungen
deutlich, dass es um die Schaffung der Möglichkeit der Teilnahme am politischen Leben, d.h. der Teilnahme an
den Sitzungen des Ausschusses und der Stadtverordnetenversammlung, für
Alleinerziehende gehe.
In der Diskussion äußern Herr Mühlberg, Herr Schüler, Herr
Boede, Herr Kümmel, Herr Gohlke, Herr Bretz, Herr Krause, Frau Platzeck und
Herr Dr. Scharfenberg ihre Auffassungen zum Anliegen des Antrages.
Herr Mühlberg macht u.a. darauf aufmerksam, dass der
Einzelnachweis der wirklich entstandenen Kosten jahrelange Rechtsstreitigkeiten
zur Folge haben könne.
Er sehe nur die Möglichkeit, der zusätzlichen Bezahlung auf
Grund eines Einzelnachweises und zwar dann, wenn die Summe des
Pauschalaufwandes überschritten werde.
Herr Schüler hält das Anliegen des Antrages zwar für
richtig, jedoch den Lösungsvorschlag für nicht machbar; der Vorschlag löse das
Problem nicht. Wie er u.a. ausführt, sehe er nur die Möglichkeit, dass man in
der Entschädigungssatzung die pauschalisierten Aufwendungen für bestimmte
Personen differenziert.
Herr Boede verweist in seinen Ausführungen u.a. darauf, dass
es sehr wohl Städte gebe, bei denen die Erstattung so gehandhabt werde,
natürlich gegen Einzelnachweis. Insoweit sehe er keine rechtlichen Probleme.
Die Satzung, die man jetzt habe, differenziere nicht.
Herr Kümmel hält das Anliegen für richtig. Die Frage sei für
ihn, wie man der Problematik mit der Entschädigungssatzung entgehen könne.
Dabei verweist er auf sog. Abendkitas, wobei die Betreuung ggf. kostenlos
erfolgen könnte.
Frau Elona Müller verweist darauf, dass es nur Kitas in
Trägerschaft gebe. Es gebe jedoch die Möglichkeit der Prüfung der nächtlichen
Betreuung.
Herr Gohlke macht in seinen Ausführungen nochmals deutlich,
dass die Ausübung des Mandates für Alleinerziehende nicht gewährleistet sei.
Die vorgetragenen Argumente stellen ihn nicht zufrieden und stimmten
stellenweise auch nicht.
Herr Bretz spricht sich in seinen Ausführungen dafür aus, es bei den
bestehenden Regeln zu belassen; angesichts “leerer Kassen” sollen die Bezüge
für ehrenamtlich Tätigkeit möglichst transparent gehalten werden und es sollte
wenig Ausnahmeregelungen geben. Wer sich ehrenamtlich engagiere, müsse sich mit
der Aufwandsentschädigung zufrieden geben.
Herr Krause bemerkt, dass man durch zu viele
Ausnahmeregelungen die Pauschalisierung ganz wegfallen lassen könne.
Frau Platzeck kann dem Antrag nicht zustimmen. Sie begründet
dies mit ihrer eigenen Erfahrung als alleinerziehende Mutter und ihrer
langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit.
Herr Dr. Scharfenberg merkt zu den Ausführungen von Herrn
Exner an, dass der Runderlass des MI aufgehoben worden sei.
Herr Exner merkt an, dass die Grundsätze weiter gelten.
Der Oberbürgermeister richtet die Frage an Herrn Gohlke, ob
er seinen Antrag zugunsten des Vorschlages der Verwaltung zurückziehen wolle.
Herr Gohlke verneint dies.
Der Oberbürgermeister stellt den Antrag der Fraktion
FAMILIENPARTEI, Herrn Gohlke, zur Abstimmung:
Der Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 5
Stimmenthaltungen abgelehnt.
Der Oberbürgermeister stellt den Vorschlag der Verwaltung
zur Abstimmung:
Der Antrag
wird mit 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 8 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 8 Abs.
3 Satz 1 der Entschädigungssatzung der Stadtverordnetenversammlung der
Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung vom 07.12.2001 wird geändert in:
„Kinderbetreuungskosten
zur Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres werden für
die Dauer der mandatsbedingten notwendigen Abwesenheit gegen Nachweis
erstattet.“