01.09.2004 - 5.34 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 "Süd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.34
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 01.09.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:
Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung
und Bauen.
Abstimmung:
Die
Überweisung der DS 04/SVV/0613 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung gemäß §
1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park
Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ entsprechend Anlage 1, 1a, 1b und
1c entschieden.
- Der Bebauungsplan Nr. 88
„Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Anlagen zur Vorlage
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