01.09.2004 - 5.48 Akteneinsichtsrecht für Stadtverordnete bei stä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.48
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Datum:
- Mi., 01.09.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Vorlage wird vom Stadtverordneten Boede namens der Fraktion Die Andere
eingebracht – mit der anschließenden Überweisung der DS 04/SVV/0634 in
den Hauptausschuss.
Gemäß dem
Antrag des Stadtverordneten Friederich, Fraktion CDU, ist der Redebeitrag des
Stadtverordneten Boede, Fraktion Die Andere, wörtlich in die Niederschrift
aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Nach
der Behandlung des Tagesordnungspunktes 5.48 fordert der Stadtverordnete Friederich, Fraktion CDU, das
Präsidium auf, geeignete Schritte
gegen die unangemessene Kleidung des Stadtverordneten Boede, Fraktion Die
Andere, einzuleiten.
Im Ergebnis einer Auszeit, in der sich das Präsidium mit dem Oberbürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden über die weitere Verfahrensweise verständigt hat, gibt die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich bekannt, dass der Oberbürgermeister zugesagt hat, diese Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, Voraussetzungen für die Akteneinsicht von
Stadtverordneten bei städtischen Gesellschaften zu prüfen und die Ergebnisse
der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung im November 2004 vorzulegen, um
eine Beschlussfassung für das Akteneinsichtsrecht der Stadtverordneten bei
städtischen Gesellschaften herbeizuführen.