15.09.2004 - 5.3 Wettbewerbsorientierter Schulinvestitionsfonds
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Verfasser : Fraktion CDU
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 15.09.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Bretz erläutert den Antrag.
Frau Fischer bittet um
Erklärung, was dieser Wettbewerb beinhalten sollte. Sie hält die Umsetzung für
kompliziert, weil verschiedene
Schulformen und Schulstufen angesprochen werden müssten.
Dr. Jeschke äußert seine Bedenken zum Antrag. Er sieht für seine
Schüler bei einem derartigen Wettbewerb
keine Chance.
Frau Klotz sieht den Antrag als Schulpraktikerin skeptisch. Sie
verweist auf die verschiedenen Strukturen der Schulen. Der Wettbewerbsinhalt
müsste konkret festgelegt sein, wenn man erreichen will, dass sich die Schullandschaft an Problemen der Stadt orientiert. Außerdem werden die Schulen
täglich mit Wettbewerben überschüttet.
Frau Drohla sieht einen Widerspruch darin, wenn das Geld als
Bestandteil für Schulsanierung verwendet werden soll.
Frau Dr. Lotz stört, dass es keine zusätzlichen Mittel sind, sondern aus
dem Investitionsfonds abgezweigt werden sollen. Die Schulen wären nicht
gleichbehandelt.
Frau Lehmann spricht für den Antrag.
Herr Bretz ist entsetzt, mit welcher Phantasielosigkeit ihm gesagt
wird, wie etwas nicht geht. Er hat einen Prüfauftrag formuliert, um auszuloten
was möglich ist.
Frau Fischer verweist darauf, dass sich viele Schulen an verschiedensten
Wettbewerben beteiligen. Im Haushalt stehen ca. 10 TEuro für Schülerpreise zur
Verfügung.
Dr. Steinicke läst den Antrag abstimmen.
Beschlusstext:
Der
Oberbürgermeister wird gebeten zu überprüfen, inwieweit und unter welchen
Voraussetzungen die Einrichtung eines Schulinvestitionsfonds, der an einem
speziellen Schulwettbewerb gekoppelt ist, als sinnvoll erachtet wird. Der
Investitionsfonds könnte ein „kleiner“ Bestandteil der Schulsanierungsmittel
im Vermögenshaushalt sein und an eine oder mehrere Schulen ausgeschüttet
werden, die zuvor erfolgreich an einem städtischen Wettbewerb teilgenommen
haben. Die ausgeschütteten Mittel könnten zur Durchführung kleinerer
Sanierungsmaßnahmen in den prämierten Schulen verwendet werden. Das Ergebnis
der Prüfung soll der Stadtverordnetenversammlung im November 2004 vorgelegt
werden.