29.09.2004 - 3.5 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 "Süd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 29.09.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Zu
diesem Tagesordnungspunkt erhalten Herr Krüger vom Verein Brandenburger
Vorstadt und Herr Prof. Michaelis
vom ADFC das Rederecht.
Herr
Krüger weist auf die Bedeutung des Wegeabschnittes zwischen dem Werderschen Weg und der Kastanienallee
hin.
Anschließend trägt Herr Michaelis die Forderung des ADFC die Zweckmäßigkeit einer durchgehenden Rad- und Gehwegverbindung nördlich und parallel des Bahndammes vom Park Sanssouci bis zur Kastanienallee vor.
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Rücküberweisung
in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen mit folgendem Änderungsantrag:
Die
textlichen Festsetzungen sind durch folgende zu ergänzen:
Die
Baufelder in den Baulücken an der Südseite der Geschwister-Scholl-Straße sind
um 10 m von der Straße in das Grundstücksinnere zu verschieben. Die
Geschossigkeit für diese Bauten beträgt ein Vollgeschoss.
Abstimmung:
Die Rücküberweisung
der DS 04/SVV/0613 – mit dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen - in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Sitzung wird anschließend mit der Behandlung des Dringlichkeitsantrages, DS
04/SVV/0748, betr.: Uferpark Griebnitzsee, gemeinsam mit den
Tagesordnungspunkten 4.9, 4.16 und 5.49 fortgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung gemäß §
1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park
Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ entsprechend Anlage 1, 1a, 1b und
1c entschieden.
- Der Bebauungsplan Nr. 88
„Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Anlagen zur Vorlage
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