14.10.2004 - 2 Naturschutz im Park Babelsberg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Vertreter Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 14.10.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr
Kapuste begrüßt zu
diesem Tagesordnungspunkt Frau Katrin Schröter, wissenschaftliche Mitarbeiterin
der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten.
Frau
Schröter erläutert
anschließend den Verfahrensweg für die Erarbeitung von Maßnahmen zur Erhaltung
der Garten-Denkmale unter Beachtung naturschutzrechtlicher Belange. Sie
informiert über die Einbeziehung der verschiedenen Gremien. Generell werden in
den Prozessen die Belange von Gartendenkmalpflege und Naturschutz abgewägt.
Herr
Boede sieht als
Vertreter der antragstellenden Fraktion die Möglichkeiten in Bezug auf die
Belange des Naturschutzes anders und fordert langfristige Konzeptionen, die
Baumfällungen möglichst vermeiden. Mit dem Antrag der Fraktion Die Andere ist
in erster Linie die Verwaltung aufgefordert, im Sinne des Antrages auf die
Stiftung zu wirken.
Auf
Nachfrage aus dem Ausschuss äußert die Vertreterin der Stiftung, dass aus ihrer
Sicht der Antrag nicht erforderlich ist, da der Verfahrensweg mit den Behörden
bereits abgestimmt ist und die Gremien darin einbezogen sind.
Nach
weiterer Erörterung, ob überhaupt eine Abstimmung notwendig ist, entscheidet
sich der Ausschuss mehrheitlich für die Abstimmung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert:
-
bei
der Bearbeitung des Antrages der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten zur
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 36 i. V. m. § 32 BbgNatSchG die
Belange des Naturschutzes hinreichend zu berücksichtigen.
-
dazu
eine ausführliche Übersicht über die absehbaren Folgen für den Baumbestand und
die bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu erarbeiten bzw. von der Stiftung
anzufordern.
-
zu
prüfen, ob die Herstellung der Sichtbeziehung auch ohne die Fällung intakter
Bäume langfristig durch Verhinderung neuen Aufwuchses und Entnahme
absterbender Bäume erfolgen kann.
-
ggf.
jede Fällgenehmigung an die Auflage zu binden, ausreichende (konkret
festzulegende) Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des Parks zeitnah umzusetzen.