12.10.2004 - 3.7 Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 32 "I...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.

 

Herr Cornelius bittet um Information, ob es für diese Form der Nutzung eine Interessenerkundung erfolgt sei und welche Erkenntnisse hierzu vorliegen.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz bestätigt, dass nachgefragt worden ist. Interesse liegt vor, wenn die Biologische Bundesanstalt definitiv kommt (Nutzer, die sich komplementär anschließen).

 

Frau Platzeck bittet die Verwaltung einen ausreichenden Stellplatznachweis zu berücksichtigen. Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) macht deutlich, dass als Ansatz: Nachweis 1 Stellplatz je 40 m²  Nutzfläche eine realistische Größenordnung sei.

 

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

2. die 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB und deren öffentlicher Auslegung

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:            7

Nein-Stimmen:        0

Enthaltungen:         0