12.10.2004 - 3.8 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für str...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lohrenz (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) erläutert, dass durch die SVV wurden am 01.10.1997 als auch am 15.07.2003 Straßenbaubeitragssatzungen beschlossen worden sind.

Aufgrund von Urteilen der Rechtssprechung muss festgestellt werden, dass Einzelregelungen der bestehenden Satzung nicht dem Kommunalabgabengesetz entsprechen.

Aus diesem Grund wurde es erforderlich, diese Fehler durch Beschlussfassung zu heilen. Dies ist nach dem Abgabenrecht auch rückwirkend möglich.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dieser Satzungsbeschluss nur für den Geltungsbereich der ehemaligen Landeshauptstadt Potsdam gilt (§ 1 (3).

 

Auf verschiedene Nachfragen der Teilnehmer wird durch Herrn Lohrenz eingegangen.

 

Herr Jäkel regt an im § 4 (2a) beim Faktor 0,50 (f) „oder Dauerkleingärten“ herauszunehmen. Dabei erinnert er an die Empfehlung des Ausschusses aus dem vorigen Jahr. Nach kurzer Diskussion erfolgt Verständigung darauf, dass diese Änderung nicht rückwirkend möglich sei. Dieser Änderungsantrag könnte – wenn Bedarf – aufgerufen werden, wenn die neue Satzung beschlossen wird.

 

Herr Stephan kritisiert die fehlende Synopse bei der Vorlage, es sei keine Übersicht möglich, was bei den Änderungen passiert.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz greift die Kritik auf und sichert zu, für die kommende Satzung die Synopse vorzulegen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum 21.11.1997 bis 30.06.2004

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   4

Nein-Stimmen:               1

Enthaltungen:                1