03.11.2004 - 5.3 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 "Süd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 03.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgenden Änderungen zugestimmt, die
zum Teil die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Änderungen enthalten:
In
den Festsetzungen zum B-Plan und in der Karte sind entsprechend einzuarbeiten:
Baufeld
58 - Verschiebung der Baulinie um 10 m nach Süden.
Der Anregung des ADFC und des Brandenburger Vorstadt e.V. wird
gefolgt, einen durchgängigen Radweg nördlich der Bahntrasse zu ermöglichen.
Planung und Abwägung sind entsprechend zu verändern.
Änderungsantrag:
Die
Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Folgende
Änderungen sind in den Festsetzungen zum B-Plan und in der Karte entsprechend
einzuarbeiten:
Baufeld
Nr. 42: Verschiebung
der Baulinie auf Höhe des Hotels
Baufeld
Nr. 46: Verschiebung
der Baulinie auf Höhe der vorhandenen Bebauung.
Abstimmung:
Die von
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Änderungen werden
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Die vom
Ausschusses Stadtplanung und Bauen empfohlenen Änderungen
werden
mit
Stimmenmehrheit angenommen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Im Rahmen der Abwägung gemäß §
1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park
Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ entsprechend Anlage 1, 1a, 1b und
1c entschieden.
- Der Bebauungsplan Nr. 88
„Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Des
Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Baufeld 58 - Verschiebung der Baulinie um 10 m nach Süden.
Der Anregung des ADFC und des Brandenburger Vorstadt e.V. wird
gefolgt, einen durchgängigen Radweg nördlich der Bahntrasse zu ermöglichen.
Planung und Abwägung sind entsprechend zu verändern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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38,5 kB
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82 kB
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367,5 kB
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4,4 MB
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