20.09.2001 - 5 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bürgerh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Die Vertretung des Kulturausschusses im Kuratorium der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH wird nochmals im Kulturausschuss besprochen.

Herr Näder erklärt, dass er sich nicht in der Lage sieht, die  Aufgabe weiterhin wahrzunehmen.

Im Gesellschaftsvertrag ist die Vertretung des Kulturausschusses und des Jugendhilfeausschusses im Kuratorium der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH durch ordentliche Stadtverordnete festgelegt; d.h. auch andere Stadtverordnete als die Mitglieder der genannten Ausschüsse können diese Aufgabe wahrnehmen. Frau Dr. Schröter bittet um Besprechung in den Fraktionen, um ein Kuratoriumsmitglied zu werben.

Reduzieren

Beschlusstext:

 

1.  Im § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH wird der Zweck der Gesellschaft um den Begriff "Sport" und eine Erläuterung zur Verwirklichung dieses Zweckes erweitert.

 

2.  Im § 7 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH  wird die Vorschrift zur Unterzeichnung einer Niederschrift von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung durch "den/die Geschäftsführer/in" durch eine Vorschrift zur Unterzeichnung durch "den/die Protokollführer/in" ersetzt.   

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .5

Ablehnung:            .0

Enthaltung:            .0