20.09.2001 - 5 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bürgerh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 20.09.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Vertretung des Kulturausschusses im Kuratorium der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH
wird nochmals im Kulturausschuss besprochen.
Herr
Näder erklärt, dass er sich nicht in der Lage sieht, die Aufgabe weiterhin wahrzunehmen.
Im
Gesellschaftsvertrag ist die Vertretung des Kulturausschusses und des
Jugendhilfeausschusses im Kuratorium der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH durch
ordentliche Stadtverordnete festgelegt; d.h. auch andere Stadtverordnete als
die Mitglieder der genannten Ausschüsse können diese Aufgabe wahrnehmen. Frau
Dr. Schröter bittet um Besprechung in den Fraktionen, um ein
Kuratoriumsmitglied zu werben.
Beschlusstext:
1. Im § 2
Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH wird
der Zweck der Gesellschaft um den Begriff "Sport" und eine
Erläuterung zur Verwirklichung dieses Zweckes erweitert.
2. Im § 7 Abs. 9 des
Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH wird die Vorschrift zur
Unterzeichnung einer Niederschrift von Beschlüssen der
Gesellschafterversammlung durch "den/die Geschäftsführer/in" durch
eine Vorschrift zur Unterzeichnung durch "den/die Protokollführer/in"
ersetzt.