09.11.2004 - 3.1 Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 09.11.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Durch den Ausschussvorsitzenden wird an die bereits dazu in
der Sitzung am 21.09.2004 durchgeführte Diskussion und den in diesem
Zusammenhang an die Verwaltung gegebenen Auftrag erinnert, eine Höhensimulation
und Überlegungen bzgl. der baulichen Gestaltung um den Kreisverkehr
durchzuführen.
Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung)
nimmt Bezug auf die durchgeführte Höhensimulation und stellt anschaulich anhand
von Folien die sich nach der Bebauung (entsprechend dem Vorschlag der
Verwaltung) ergebende Betrachtung vom Park Babelsberg/Bismarckbrücke zum
Landtag dar. Die Stiftung Preussische Schlösser und Gärten sei in das Verfahren
eingebunden worden.
Herr Ferdinand Heide (Architekt) äußert sich anhand von
Folien zum Grundanliegen der von ihm vorgelegten Planung; dabei geht er auf die
baulichen Möglichkeiten um den Kreisverkehr ein.
Im Anschluss an eine kontrovers geführte Diskussion zu
Notwendigkeit und Auswirkungen der Höhe der vorgesehenen Bebauung in GE2 stellt Frau Hüneke folgenden
Änderungsantrag:
Die überbaubare Gebäudefläche mit der Höhenfestsetzung OK
60,5 m in GE2 soll nicht höher sein als 52 m über NN. Ein Ausgleich der Fläche,
ist im verbleibenden Teil von GE2 und GE1 unterzubringen.
Abstimmung des Änderungsantrages: 4/5/0 (damit abgelehnt)
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
- die Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB
(s. Anlage 1)
- die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger
Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 2) sowie
- die Ergänzung und Änderung des
Flächennutzungsplans „Bereich Babelsberger Straße“ im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ im Parallelverfahren gemäß §
8 Abs. 3 BauGB und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s.
Anlagen 1 und 3).