03.11.2004 - 7.36 Entscheidung zu den Prioritätenlisten 2004 - 20...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung  in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen .

 

Die Vorlage wird gemeinsam mit der DS 04/SVV/0824  von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die vorliegende Prioritätenliste 2004 bis 2006 aus dem Europa – Land - Programm

     „Zukunft im Stadtteil, ZiS 2000“

      für das zu fördernde Neubaubaugebiet

      Am Schlaatz                                                                (Anlage 1)

      wird bestätigt.

 

  1. Die vorliegende Prioritätenliste 2004 bis 2007 aus dem Bund – Land – Programm

     „Soziale Stadt, Stern / Drewitz“, Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf 

      für die zu fördernden Neubaugebiete, als eine Förderkulisse

    • Stern / Drewitz                                                (Anlage 2)

             wird bestätigt.

 

       3.   Die vorliegenden Prioritätenlisten 2004 bis 2007 aus dem Bund – Land - Programm

            „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“

             für die zu fördernden Neubaugebiete

                  °     Am Schlaatz                                                   (Anlage 3)

                  °     Waldstadt II                                                    (Anlage 4)

             werden bestätigt.

 

  1. Sollten Kostenänderungen einzelner Maßnahmen auftreten, wird der Oberbürgermeister ermächtigt,  innerhalb der                

      Prioritätenlisten 2004 bis 2006 / 7 aus dem

      Förderprogramm „Zukunft im Stadtteil“ (Anlage1), aus dem

      Förderprogramm „Soziale Stadt“ (Anlage 2) und aus dem

Förderprogramm  „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete  (Anlage 3 und 4) Umverteilungen im   

      Rahmen der festgelegten Gesamtkosten vorzunehmen.

 

5.  Sollten aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse einzelne Maßnahmen nicht durchführbar sein, werden sie durch am unteren Ende der jeweiligen Anlage benannte Maßnahmen in der festgelegten Priorität ersetzt.

 

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Anlagen zur Vorlage