03.11.2004 - 7.37 Entscheidung zu den Prioritätenlisten 2004 - 20...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung  in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen .

 

Die Vorlage wird gemeinsam mit der DS 04/SVV/0815  von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Anträge zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Boede, Fraktion Die Andere, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Kultur und in den Hauptausschuss; vom  Stadtverordneten Krause, Fraktion PDS, wird die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales (soweit sich wohnungspolitischer Handlungsbedarf ableitet) beantragt.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung in den Ausschuss für Kultur wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 3 Ja-Stimmen.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 17 Ja-Stimmen.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 17 Ja-Stimmen.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 04/SVV/0815 und 04/SVV/0824 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die vorliegenden Prioritätenlisten 2004 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die zu fördernden Sanierungsgebiete
    • Holländisches Viertel                                      (Anlage 3)
    • Stadterweiterung Nord                                    (Anlage 4)
    • Stadterweiterung Süd/Potsdamer Mitte          (Anlage 5)
    • Am Kanal/Stadtmauer                                     (Anlage 6)
    • Babelsberg Nord und Süd                               (Anlage 7)

            werden bestätigt.

 

  1. Die vorliegenden Prioritätenlisten 2004 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für die zu fördernden Gebiete
    • Schiffbauergasse                                            (Anlage 8)
    • Potsdamer Mitte                                              (Anlage 9)

             werden bestätigt.

 

3.      Sollten Kostenänderungen einzelner Maßnahmen auftreten, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, innerhalb der Maßnahmenlisten 2004 bis 2007 aus dem

      Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (Anlagen 3 bis 7) und aus dem 

Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Anlage 8 und 9)

      Umverteilungen im Rahmen der festgelegten Gesamtkosten vorzunehmen.

 

  1. Sollten aufgrund unvorhergesehener Ereignisse einzelne Maßnahmen nicht durchführbar sein, werden sie durch die in Anlage 10 benannten Maßnahmen in der festgelegten Reihenfolge ersetzt.

 

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Anlagen zur Vorlage