03.11.2004 - 7.37 Entscheidung zu den Prioritätenlisten 2004 - 20...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.37
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 03.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in
den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen .
Die
Vorlage wird gemeinsam mit der DS 04/SVV/0815 von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau
Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.
Anträge
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Boede, Fraktion Die Andere, beantragt die Überweisung in den Ausschuss
für Kultur und in den Hauptausschuss; vom
Stadtverordneten Krause, Fraktion PDS, wird die Überweisung in den
Ausschuss für Gesundheit und Soziales (soweit sich wohnungspolitischer
Handlungsbedarf ableitet) beantragt.
Abstimmung:
Die Überweisung
in den Ausschuss für Kultur wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 3
Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Die Überweisung
in den Hauptausschuss wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 17
Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Die Überweisung
in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 17
Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 04/SVV/0815 und 04/SVV/0824 in den Ausschuss für
Stadtplanung und Bauen wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die vorliegenden Prioritätenlisten 2004 bis 2007 aus dem
Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die zu fördernden
Sanierungsgebiete
- Holländisches Viertel
(Anlage 3)
- Stadterweiterung Nord
(Anlage 4)
- Stadterweiterung Süd/Potsdamer
Mitte
(Anlage 5)
- Am Kanal/Stadtmauer (Anlage
6)
- Babelsberg Nord und Süd
(Anlage 7)
werden bestätigt.
- Die vorliegenden Prioritätenlisten 2004 bis 2007 aus dem
Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“
für die zu fördernden Gebiete
- Schiffbauergasse
(Anlage 8)
- Potsdamer Mitte
(Anlage 9)
werden bestätigt.
3. Sollten Kostenänderungen einzelner Maßnahmen auftreten, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, innerhalb der Maßnahmenlisten 2004 bis 2007 aus dem
Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (Anlagen 3 bis 7) und aus dem
Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Anlage 8 und 9)
Umverteilungen im Rahmen der festgelegten Gesamtkosten vorzunehmen.
- Sollten aufgrund unvorhergesehener Ereignisse einzelne Maßnahmen
nicht durchführbar sein, werden sie durch die in Anlage 10 benannten Maßnahmen
in der festgelegten Reihenfolge ersetzt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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26 kB
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34,5 kB
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23 kB
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(wie Dokument)
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23 kB
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6
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(wie Dokument)
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15 kB
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7
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(wie Dokument)
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20 kB
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