14.12.2004 - 4.1 Denkmalbereichssatzung für Kartzow

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Die Behandlung des Antrages wird zurück gestellt.

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alles Nötige zu veranlassen, damit für den historischen Dorfkern von Kartzow eine Denkmalbereichssatzung erlassen werden kann.

 

Reduzieren