11.11.2004 - 7.3 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Musikfe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 11.11.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Nach
Einbringung des Beschlussantrages durch die Verwaltung stellt Frau Dr.
Schröter die Regelung gemäß § 11, Abs. 9 zur Debatte, wonach im vierteljährlichem
Rhythmus ein Bericht durch die Geschäftsführung zu erstellen ist.
Frau
Reinert erläutert
anschließend das vom städtischen Beteiligungsmanagement erarbeitete
Berichtsschema. Die von allen städtischen Unternehmen im Quartal abzugebenen
Berichte dienen als Frühwarnsystem für die Gesellschafterin Stadt Potsdam.
Aufgabe des Beteiligungsmanagements ist es, frühzeitig Probleme zu erkennen und
auf diese hinzuweisen.
Die
Musikfestspiele wurden für 2003 von der Berichtspflicht ausgenommen.
Frau
Dr. Palent verweist
auf den damit verbundenen erheblichen Aufwand, den sie personell nicht
absichern kann. Das Problem wurde bereits analysiert. Aus Sicht der GmbH kann
jeweils zum 31.08. eine Zwischenbilanz und zum 31.12. ein Endbericht erstellt
werden.
Das
Kuratorium hat den Auftrag erteilt, die Praktikabilität des Vorschlags zu
prüfen.
Frau
Reinert hält aus
Sicht des Beteiligungsmanagements eine Berichterstattung im halbjährlichen
Rhythmus für nicht ausreichend.
Nach
einer teilweise lebhaften Diskussion schlägt der Kulturausschuss vor, zunächst
eine Lösung zu erproben. Diese soll darin bestehen, dass durch die
Gesellschaft für die
Berichterstattung vierteljährlich ein Bilanzausdruck zu fertigen und der Stadtverwaltung
vorzulegen ist.
Der
Kulturausschuss stimmt über die Beschlussvorlage mit Änderung ab:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Änderung
des Gesellschaftsvertrages der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal
Potsdam GmbH
unter dem
Vorbehalt aus dem Protokoll der Sitzung des Kulturausschusses am 11.11.2004 betr. § 11, Abs. 9 des
Gesellschaftsvertrages: Für die Berichterstattung ist vierteljährlich ein
Bilanzausdruck zu fertigen und der Stadtverwaltung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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