11.11.2004 - 7.3 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Musikfe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Nach Einbringung des Beschlussantrages durch die Verwaltung stellt Frau Dr. Schröter die Regelung gemäß § 11, Abs. 9 zur Debatte, wonach im vierteljährlichem Rhythmus ein Bericht durch die Geschäftsführung zu erstellen ist.

 

Frau Reinert erläutert anschließend das vom städtischen Beteiligungsmanagement erarbeitete Berichtsschema. Die von allen städtischen Unternehmen im Quartal abzugebenen Berichte dienen als Frühwarnsystem für die Gesellschafterin Stadt Potsdam. Aufgabe des Beteiligungsmanagements ist es, frühzeitig Probleme zu erkennen und auf diese hinzuweisen.

Die Musikfestspiele wurden für 2003 von der Berichtspflicht ausgenommen.

 

Frau Dr. Palent verweist auf den damit verbundenen erheblichen Aufwand, den sie personell nicht absichern kann. Das Problem wurde bereits analysiert. Aus Sicht der GmbH kann jeweils zum 31.08. eine Zwischenbilanz und zum 31.12. ein Endbericht erstellt werden.

Das Kuratorium hat den Auftrag erteilt, die Praktikabilität des Vorschlags zu prüfen.

 

Frau Reinert hält aus Sicht des Beteiligungsmanagements eine Berichterstattung im halbjährlichen Rhythmus für nicht ausreichend.

 

Nach einer teilweise lebhaften Diskussion schlägt der Kulturausschuss vor, zunächst eine Lösung zu erproben. Diese soll darin bestehen, dass durch die Gesellschaft  für die Berichterstattung vierteljährlich ein Bilanzausdruck zu fertigen und der Stadtverwaltung vorzulegen ist.

 

Der Kulturausschuss stimmt über die Beschlussvorlage mit Änderung ab:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam GmbH

 

unter dem Vorbehalt aus dem Protokoll der Sitzung des Kulturausschusses am  11.11.2004 betr. § 11, Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages: Für die Berichterstattung ist vierteljährlich ein Bilanzausdruck zu fertigen und der Stadtverwaltung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              7

Ablehnung:                /

Enthaltung:                1

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Anlagen zur Vorlage