16.11.2004 - 4 Gründung des Eigenbetriebes "Kommunaler Immobil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr John bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Krause fragt, ob es bereits Vorstellungen gibt, eventuell zu einem späteren Zeitpunkt eine andere Betriebsform zu wählen. Wird es „rote“ oder „schwarze“ Zahlen geben?

 

Herr John erklärt, dass der Eigenbetrieb steuerliche Vorteile hat. Hier kann das Instrument des kaufmännischen Rechnungswesens angewendet werden. Es soll haushaltsneutral gearbeitet werden, aber durch das HSK müssen ca. 700.000 Euro eingespart werden. Nach Abzug der Einsparungen sind zu Beginn 350.000 Euro im Minus.

 

Frau Geywitz fragt, wie das Problem der Abschreibungen gelöst wird.

 

Herr John weist darauf hin, dass dies im ersten Jahr etwa 5 Mio. Euro sein werden. Dies wird in etwa durch Fördermittel ausgeglichen.

 

Frau Schulze bittet um korrekte Erfassung der Stadtteile in der Vorlage.

 

Herr John erklärt, dass Nutzungs- bzw. Dienstleistungsverträge abgeschlossen werden.

 

Frau Opitz fragt, wie der erhöhte Verwaltungsaufwand bewältigt wird. Wie sind die Erfahrungen in anderen Städten?

 

Herr John berichtet, dass das Gesamtbild der Erfahrungen anderer Kommunen durchaus positiv ist. Der Verwaltungsaufwand wird sich nicht erhöhen. Es sollen künftig sogar Stellen abgebaut werden. Dies erfolgt durch Altersteilzeit.

 

Frau Paulsen spricht das Problem des Stellenabbaus bei Schulhausmeistern an.

 

Herr John merkt an, das Gespräche mit Schulleitern und Hausmeistern geführt werden. Es wird eine Arbeitsgruppe gegründet.

 

Herr Kapuste wird sich bei der Abstimmung enthalten, da er die Details nicht beurteilen kann.

 

Herr Krause fragt, ob es in der Anfangsphase die Möglichkeit der Begleitung des Eigenbetriebes durch das Rechnungsprüfungsamt bzw. den Rechnungsprüfungsausschuss gibt.

 

Frau Geywitz weist auf die Einrichtung des Werksausschusses hin.

 

Herr John betont, dass das Rechnungsprüfungsamt die Vorgänge bisher sehr kritisch begleitet hat. Dies soll auch künftig so fortgeführt werden. Auch bei Grundstücksverkäufen ist immer ein Vertreter des Rechnungsprüfungsamtes vertreten. Es erfolgt auch eine Begleitung durch den Werksausschuss.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Errichtung des Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilienservice“ der Landeshauptstadt Potsdam zum 01.01.2005

 

2. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilien Service“ der Landeshauptstadt Potsdam

 

3. Die Zuordnung von Vermögen an den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilien Service“

 

Dem Eigenbetrieb werden die in der Anlage aufgeführten Liegenschaften mit einem Wert von insgesamt rund 327 Mio. € zugeordnet.

 

Das Stammkapital wird auf 100.000 € festgesetzt.

 

4. Die Bildung eines Werksausschusses gemäß § 8 Abs. 1 der EigV und § 4 Abs. 2 Ziff. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilen Service“ der  Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       7

Dem Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage