23.11.2004 - 4.4 Schweinemastanlage im OT Golm

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Zu Beginn wird richtig gestellt, dass es sich hier nicht um eine Schweinemastanlage, sondern um eine Milchviehanlage handelt.

 

Herr Cornelius bringt den Antrag ein, bezieht sich auf das BauGB und macht deutlich, dass die Anlage seinerzeit fast vor der Inbetriebnahme stand.

 

Herr Wiggert (Investor) erhält das Wort und informiert über das Vorhaben Reiterhof.

 

Herr Goetzmann geht auf die planungsrechtliche Einordnung des Vorhabens ein. Hier besteht die Situation des Außenbereiches (§ 35 BauGB). Es handelt sich um ein sogenanntes sonstiges Vorhaben, damit wäre § 35 (2) zu betrachten. Die Berücksichtigung entsprechend dem § 35 (4) sei nicht möglich, da an dieser Stelle nie eine landwirtschaftliche Nutzung ausgeübt worden ist, wenn auch knapp.

Herr Goetzmann macht deutlich, dass das Gebäude aufgrund seiner Nichtinanspruchnahme zum „Schwarzbau“ geworden sei.

Ein zentraler Gesichtspunkt sei zudem, dass naturschutzrechtliche Belange entgegen stehen.

Eine Möglichkeit Planungsrecht zu schaffen, wäre ein Bebauungsplan. Hier wird jedoch um Beachtung der Prioritäten in der Bauleitplanbearbeitung gebeten. Der Wissenschaftspark in Golm befindet sich in Priorität 1; die Verbindung zwischen Wissenschaftspark und Ortskern – Ritterstr. in der Priorität 2.

Auf Nachfrage erklärt Herr Goetzmann, dass bei einem positiven Bescheid, Bauanfragen für den angrenzenden Bereich nicht ausgeschlossen werden können, die u.U. in eine schwierige rechtliche Situation führen würden.

 

Herr Lehmann stellt folgenden Änderungsantrag:

Der OBM wird beauftragt zu prüfen, welcher Nutzung die Anlage zugeführt werden könnte. Dabei kann auch die Überlegung der Errichtung eines Reiterhofes einbezogen werden.

Dieser Antrag wird durch Herrn Cornelius übernommen.

 

Nach Diskussion wird der folgende geänderter Antragstext zur Abstimmung gestellt.

 

Reduzieren

geänderter Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welcher Nutzung die derzeitige Anlage zugeführt werden könnte. Auch die Überlegung der Errichtung eines Reiterhofes ist dabei mit einzubeziehen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:           9

Nein-Stimmen:       0

Enthaltungen:        0